Search
Justizhelferin / Justizhelfer (m / w / d) bei dem Amtsgericht Euskirchen

Justizhelferin / Justizhelfer (m / w / d) bei dem Amtsgericht Euskirchen

locationKölner Str. 40/42, 53879 Euskirchen, Deutschland

Justizhelferin / Justizhelfer (m/w/d)

im Justizwachtmeisterdienst

bei dem Amtsgericht Euskirchen

Bei dem Amtsgericht Euskirchen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Justizhelferin / Justizhelfer (m / w / d) der Entgeltgruppe 4 TV-L

(zunächst) befristet bis zum 31.12.2026 mit dem Ziel der Verlängerung

in Vollzeit zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt als Justizbeschäftigte/r (m / w / d). Ihr Einsatz erfolgt im Aufgabenbereich der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.849,24 Euro brutto – Stand Oktober 2025.

Ihre Aufgaben als Justizhelferin / als Justizhelferin auf einen Blick:

Sie übernehmen als Justizhelferin / als Justizhelfer vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben.

Justizhelferinnen und Justizhelfer setzen sich bei den Justizbehörden für Sicherheit, Ordnung und Ruhe ein. So gewährleisten Sie für alle Beteiligten ein ordentliches und störungsfreies Verfahren.

Sie kontrollieren den Zutritt zum Gerichtsgebäude, sichern Termine und Sitzungen, bewachen Gefangene und führen Angeklagte in den Gerichtssaal. Sie übernehmen oder unterstützen nach Anweisung das Bewachen, Festhalten, Festnehmen, Vorführen oder Verhaften einer Person.

Sie unterstützen das Gericht beim Aktentransport innerhalb des Hauses und sorgen dafür, dass Posteingang und Postausgang sowie der Postaustausch zwischen Justizbehörden reibungslos funktionieren.

Auch Hausmeistertätigkeiten und Hausdienstgeschäfte gehören mit zu Ihren Aufgaben.

Sie arbeiten ebenfalls an EDV-Arbeitsplätzen, z. B. im elektronischen Posteingang und der sogenannten Scanstelle. Ebenso gehört die Tätigkeit im lokalen IT-Service mit zu Ihren Aufgaben.

Justizhelferinnen und Justizhelfer übernehmen Sie nicht nur vielfältige organisatorische Aufgaben. Jede Auskunft, die Sie geben, jede Akte, die Sie bewegen, hat auch Einfluss auf das Leben eines Menschen. Ihre Aufgaben sind mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden.

Es kann sein, dass Sie als Justizhelferin oder Justizhelfer bei Bedarf auch andere Justizbehörden unterstützen.

Wenn es der Anlass erfordert, tragen Sie im Dienst eine Uniform – z. B. bei Vorführungen von Angeklagten/Gefangenen oder bei der Einlasskontrolle.

Im Rahmen Ihrer Aufgaben üben Sie auch hoheitsrechtliche Befugnisse aus.

Das bieten wir Ihnen:

Sie werden zunächst als Justizhelferin / als Justizhelfer (m/w/d) eingestellt und nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt.

Ihr Einsatz erfolgt im Aufgabenbereich der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.849,24 Euro brutto – Stand Oktober 2025.

Die Einstellung erfolgt zunächst befristet bis zum 31.12.2026, jedoch mit dem Ziel der Verlängerung.

Ihre Perspektiven:

Ihre Einstellung erfolgt in ein Beschäftigungsverhältnis. Um sich zur Justizwachtmeisterin bzw. zum Justizwachtmeister zu qualifizieren, wird Ihnen rund 18 Monate in der Praxis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer alles Wissenswerte beigebracht. Dann absolvieren Sie noch einen 12-wöchigen fachtheoretischen Lehrgang am Ausbildungszentrum der Justiz, Nebenstelle Monschau. Nach erfolgreichem Abschluss des Ausbildungslehrgangs und Ihrer mindestens 18-monatigen praktischen Einarbeitung als Justizhelferin bzw. als Justizhelfer folgt bei entsprechenden beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe – als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister.

Als Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister werden Sie in die Besoldungsgruppe A 5 der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW) eingruppiert und genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und Beihilfeberechtigung.

Unsere Anforderungen:

· Erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand

· eine abgeschlossene Ausbildung, möglichst im handwerklichen Bereich

· körperliche Fitness und gesundheitliche Eignung

· Flexibilität

Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.

Für Ihre (spätere) Berufung in das Beamtenverhältnis gelten außerdem noch diese Voraussetzungen:

  • zum Zeitpunkt der Verbeamtung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre bzw. noch nicht 45 Jahre alt,
  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
  • absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Die Justiz als Arbeitgeber:

Arbeiten bei der Justiz.NRW bedeutet Arbeiten mit Sinn. Bei 204 Gerichten in 5 Gerichtsbarkeiten, 22 Behörden im Bereich der Staatsanwaltschaften, 19 Dienststellen des Ambulanten Sozialen Dienstes, 35 Justizvollzugsanstalten, 5 Jugendarrestanstalten und einem Justizvollzugskrankenhaus sorgen rund 43.000 Mitarbeitende in insgesamt 28 Berufen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen und der Rechtsfrieden in der Gesellschaft gewahrt wird. Die Justiz.NRW bietet vielfältige Tätigkeitsfelder und Karrieremöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung bei Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen.


Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellter, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

Was Sie außerdem wissen sollten:

Die Beschreibung des während des Auswahlverfahrens neben einem schriftlichen Aufgabenteil und einem Vorstellungsgespräch zu absolvierenden Sporttests, eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung und weitere mit der Bewerbung einzureichende Anlagen I - III (s. pdf-Dokumente) finden sie auch auf der Internetseite des Amtsgerichts Euskirchen unter: www.ag-euskirchen.nrw.de unter der Rubrik „Das Gericht“ / „Ausbildung/ Berufseinstieg“.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Verwaltungsangelegenheiten durch die Justiz finden Sie unter www.ag-euskirchen.nrw.de unter Impressum/Datenschutzerklärung.

Weitergehende Informationen stehen im Internet unter https://www.justiz.nrw.de in der Rubrik „Karriere\Berufseinstieg bei der Justiz\ Justizhelfer“ zum Abruf zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an Frau Braun-Näger unter Tel. 02251/951-1104.

Haben wir IHR Interesse geweckt?

WIR freuen uns sehr auf IHRE Bewerbung!

Bitte richten Sie Ihre vollständige Bewerbung inklusive lückenlosem Lebenslauf sowie sämtlichen Schulabschluss-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen sowie die unter „Was Sie zudem noch wissen sollten“ aufgeführten Anlagen an

per E-Mail an

o verwaltung@ag-euskirchen.nrw.de

oder postalisch an

Direktor des Amtsgerichts Euskirchen

z. Hd. Frau Braun-Näger

Kölner Str. 40-42

53879 Euskirchen

Art des Abschlusses

  • (qualifizierender) Hauptschulabschluss
  • Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss

Bilder