
Justizhelferin / Justizhelfer (m/w/d)
Justizhelferin / Justizhelfer (m/w/d) beim Landesarbeitsgericht Hamm
Die Einstellung soll zum nächst möglichen Termin (spätestens zum 01.04.2026) erfolgen.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität sowie ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen
Das Land Nordrhein-Westfalen ferner bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungshintergrund werden unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
Ihre Aufgaben als Justizhelfer (m/w/d) auf einen Blick:
- Sie übernehmen vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben. Jede Auskunft, die Sie geben, jede Akte, die Sie bewegen, hat auch Einfluss auf das Leben eines Menschen.
- Sie unterstützen das Gericht beim Aktentransport innerhalb des Hauses und sorgen dafür, dass Posteingang und Postausgang sowie der Postaustausch zwischen Justizbehörden und nach außen reibungslos funktionieren.
- Sie kontrollieren den Zutritt zu den Justizgebäuden, sichern Termine und Sitzungen und führen ggf. Parteien in den Gerichtssaal.
- Sie übernehmen oder unterstützen nach Anweisung das Bewachen, Festhalten oder Vorführen einer Person.
- Sie sorgen für Ruhe, Ordnung und Sicherheit bei Gericht. So gewährleisten Sie für alle Beteiligten ein ordentliches und störungsfreies Verfahren.
- Sie arbeiten fallweise im Büchereidienst mit.
- Auch Hausmeistertätigkeiten, Hausdienstgeschäfte, Mithilfe bei hausinternen Umzügen sowie Fahr- und Pförtnerdienste gehören zu Ihren Aufgaben.
- Routiniert erteilen Sie Auskünfte. Sie packen bei Aktenaussonderung und Aktenvernichtung tatkräftig mit an.
- Sie erledigen serviceorientierte Vorbereitungen von Besprechungen und Sitzungen.
Das bieten wir Ihnen:
- Sie werden zunächst als Justizhelfer (m/w/d) eingestellt und nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt.
- Das monatliche Anfangsgehalt beträgt 2.849,24 € brutto (Stand: 2025).
- Die Einstellung erfolgt zunächst befristet, jedoch mit der Möglichkeit der Verlängerung.
- Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach einem erfolgreichen Ausbildungslehrgang und einer Dienstzeit von mindestens 18 Monaten - als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister ist nicht ausgeschlossen.
- Wir arbeiten in einem großen, zuverlässigen und gut funktionierenden Team.
Das sollten Sie mitbringen:
- erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- möglichst eine abgeschlossene Berufsausbildung
- wünschenswerterweise Erfahrungen im Bewachungsgewerbe
- über eine erforderliche gesundheitliche Eignung und sportliche Fitness verfügen. Für Schwerbehinderte bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaßes körperlicher Rüstigkeit.
Der Nachweis der erforderlichen sportlichen Fitness soll möglichst erfolgen durch:
Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens" oder - bei Vorliegen einer Behinderung - des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung", das bei der Bewerbung nicht älter als 1 Jahr sein darf, oder durch Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten (z.B. eines Sportvereins/Sportverbandes).
Soweit dies nicht möglich ist, muss die sportliche Aktivität durch Beifügung einer entsprechenden Beschreibung über Art und Umfang zu den Bewerbungsunterlagen glaubhaft gemacht werden.
- Führerscheinklasse B
- Teamfähigkeit und hohe Einsatzbereitschaft
- Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
- Belastbarkeit auch in Stress-Situationen
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Einarbeitung in neue Aufgabenfelder
- Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC (Office-Anwendungen)
- Flexibilität
- angemessene mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache
Für eine mögliche spätere Verbeamtung müssen Sie auch diese Voraussetzungen erfüllen:
- zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig mindestens 18 und noch nicht 38 Jahre alt (Schwerbehinderte 41 Jahre alt) - im Hinblick auf § 14 LBG NRW -
- deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Bei Interesse senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und sämtlichen Schulabschluss- und Arbeitszeugnissen unter Angabe Ihres möglichen Eintrittsdatums bis spätestens 06. März 2026 an:
Der Präsident des
Landesarbeitsgericht Hamm
- Personalabteilung -
Marker Allee 94
59071 Hamm
auf elektronischem Wege an: verwaltung@lag-hamm.nrw.de.
Alle Anhänge der Bewerbung müssen in einer PDF-Datei zusammengefasst werden. Bewerbungen, die nach dem 06. März 2026 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann automatisch gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
Art des Abschlusses
- (qualifizierender) Hauptschulabschluss
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
