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Justizhelferin/Justizhelfer (m/w/d) (Entgeltgruppe 4 TV-L)

Justizhelferin/Justizhelfer (m/w/d) (Entgeltgruppe 4 TV-L)

Stellenausschreibung

Bei der Staatsanwaltschaft Siegen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Justizwachtmeisterdienst als

Justizhelfer/in (m/w/d)
(Entgeltgruppe 4 TV-L)

unbefristet in Vollzeit zu besetzen.


Die Ausschreibung richtet sich an befristet und unbefristet beschäftigte Justizbeschäftigte sowie externe Bewerberinnen und Bewerber.

Die Einstellung erfolgt als Justizbeschäftigte/Justizbeschäftigter in der Entgeltgruppe 4 TV-L. Das monatliche Anfangsgehalt (brutto) beträgt im Regelfall 2.949,24 € (Stand: 01.04.2026).

Bei entsprechender Eignung und Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen kommt eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes für den Justizwachtmeisterdienst in Betracht.

Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Std. 50 Min./Woche. Flexible Arbeitszeit ist obligatorisch.

Aufgabenbereich

Der Einsatz erfolgt im Aufgabenbereich des Justizwachtmeisterdienstes:

  • Mitarbeit im Pfortendienst
  • Aktenzutrag und -abtrag
  • Mitarbeit im Aktenarchiv
  • Akten- und Schriftguttransporte auch umfangreicher Art
  • allgemeine Botentätigkeit
  • Mithilfe bei hausinternen Umzügen
  • Fahrdiensttätigkeit
  • Erledigung von Aufgaben nach Einzelzuweisung

bzw. bei absehbarer Übernahme in das Beamtenverhältnis auch nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst (u.a. im Rahmen der Gebäude- und Personensicherung). Nach einer erfolgreichen Teilnahme an der Grundschulung „Eigen- und Fremdsicherung“ tragen sie dabei eine Uniform.

Im Zuge der Digitalisierung und der Einführung der elektronischen Akte arbeiten Sie ebenfalls an EDV-Arbeitsplätzen im elektronischen Posteingang und der sog. Scanstelle.

Anforderungen

  • erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • abgeschlossene Berufsausbildung (möglichst in einem handwerklichen Beruf) Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Einstellung
  • Belastbarkeit auch in Stress-Situationen
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
  • selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Einarbeitung in neue Aufgabenfelder
  • Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC (Office-Anwendungen)
  • Führerschein Klasse B

Für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis sollten bei einer Einstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auch die Voraussetzungen für eine spätere Verbeamtung vorliegen, die Bewerberin/der Bewerber somit

  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die EU vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen,
  • Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen; für Schwerbehinderte bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaßes körperlicher Rüstigkeit.

Da die Altersgrenze zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (für schwerbehinderte Personen bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW, Nebenstelle Monschau erforderlich ist, sollte die Bewerberin/der Bewerber bei der Einstellung zudem nicht älter als 37 Jahre (schwerbehinderte Personen nicht älter als 40 Jahre) sein.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landes-gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.

Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness.

Bewerberinnen und Bewerber, die im Lauf des Auswahlverfahrens in die engere Wahl gezogen werden, müssen daher zum Abschluss des Auswahlverfahrens einen auf die Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes abgestimmten Sporttest ablegen. Bewerberinnen und Bewerber, die den Test nicht bestehen, können nicht eingestellt werden.

Eine Beschreibung des Sporttestes finden Sie unter dem Link
https://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/verwaltung/dez10/05_sachgebiet_5/sammlung/Einstellung_einfacher_Dienst/index.php

Der Sporttest stellt besondere Anforderungen an die Schnell- und Maximalkraft, die Ausdauer und das Koordinationsvermögen der Bewerberinnen und Bewerber. Aktive sportliche Betätigung und daraus resultierende körperliche Fitness sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme.

Aus diesem Grunde ist bereits mit der Bewerbung darzulegen, dass die erforderliche sportliche Fitness vorliegt.

Dies soll möglichst erfolgen

  1. durch Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder ‑ bei Vorliegen einer Behinderung ‑ des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“
    - bei Vorlage nicht älter als 1 Jahr - oder
  2. durch eine aktuelle Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten (z.B. eines Sportvereins / Sportverbandes).

Soweit dies nicht möglich ist, muss die sportliche Aktivität durch Beifügung einer entsprechenden Beschreibung über Art und Umfang zu den Bewerbungsunterlagen glaubhaft gemacht werden.

Von der Bewerberin / dem Bewerber wird die Bereitschaft erwartet, vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis erneut den justizspezifischen Sporttest erfolgreich abzulegen.

Weitergehende Informationen u.a.:

  1. im Landesintranet unter
    https://lv.justiz.nrw.de/praxis-infos/justizwachtmeisterdienst/index.php
  2. oder im Internet unter

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte spätestens bis zum: 11.09.2026 mit

  • Lebenslauf,
  • Fotokopien der Schulabschlusszeugnisse,
  • einer Fotokopie des Führerscheins,
  • Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeiten,
  • Unterlagen über Ihre sportliche Fitness

sowie mit den ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucken:

  1. Erklärung zu Schulden und Vorstrafen und
  2. Haftungsausschlusserklärung für die Teilnahme am justizspezifischen Sporttest

an den:

Leitenden Oberstaatsanwalt
Berliner Straße 22
57072 Siegen.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (es gilt: Datum des Poststempels) eingegangene Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Art des Abschlusses

  • (qualifizierender) Hauptschulabschluss
  • Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss

Bilder

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