
Küchenhilfe (m/w/d) befristet bis zum 31.08.2027
Stellenausschreibung an der HSF NRW - Küchenhilfe (m/w/d) befristet bis zum 31.08.2027
An der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen (HSF NRW) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine bis zum 31.08.2027 befristete Stelle als Küchenhilfe (m/w/d) in der Mensa zu besetzen.
Das erwartet Sie bei uns:
Die Mensa wurde 2018 fertiggestellt. Sie arbeiten bei uns an einem modernen Arbeitsplatz mit neuester Technik. Etwa 700 Personen können zeitgleich ihre Mahlzeit zu sich nehmen. Neben der Versorgung mit Frühstück und Abendessen werden täglich durchschnittlich 1.200 Portionen Mittagessen produziert. Der abwechslungsreiche Speiseplan wechselt wöchentlich und enthält täglich zwei unterschiedliche Gerichte, davon eins vegetarisch.
Ihre Aufgaben bei uns:
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Sie unterstützen die Köchinnen und Köche bei der Vor- und Zubereitung vielfältiger kalter und warmer Speisen, insbesondere durch das Waschen und Schneiden von Gemüse, Salat und Früchten.
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Das vorbereitete Essen richten Sie in den Buffets an und geben Speisen aus.
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Darüber hinaus übernehmen Sie Aufräum-, Spül- und Reinigungsarbeiten und tragen so zu einem reibungslosen Küchenablauf bei.
Das erwarten wir von Ihnen:
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Sie arbeiten gerne mit anderen im Team. Bei Bedarf helfen Sie dort, wo Sie gebraucht werden.
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Mit Ihrer sorgfältigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise sorgen Sie für die Einhaltung der Qualitäts- und Hygienestandards einer Großküche. Anfallende Arbeiten erledigen Sie selbständig und übernehmen auch gerne die Initiative.
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Sie können sich klar und freundlich ausdrücken.
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Erste Erfahrungen in einer Großküche sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
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Die Tätigkeit ist mit körperlichen Belastungen durch Heben, Tragen, langes Stehen und lauten Geräuschen verbunden. Dies bereitet Ihnen keine Probleme.
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Das Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit, insbesondere an Wochenenden, stellt für Sie kein Problem dar. Diese Einsätze bleiben jedoch die Ausnahme.
Das bieten wir Ihnen:
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Ihre wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden und 30 Minuten verteilt sich auf 5 Tage. Im wöchentlichen Wechsel wird in 2 Schichten gearbeitet.
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Montag bis Donnerstag 06:00 – 15:00 Uhr / 12:00 – 20:00 Uhr
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Freitag 06:00 – 13:00 Uhr / 08:00 – 15:00 Uhr
In geringem Umfang ist es erforderlich, dass Sie am Wochenende während der Tagstunden arbeiten. Dafür erfolgt ein Zeitausgleich in der Woche.
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- Die befristete Tätigkeit ist nach Übertragung entsprechender Aufgaben bewertet bis zur Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Ihre Altersvorsorge wird durch eine Zusatzabsicherung bei der VBL ergänzt.
- 30 Tage Erholungsurlaub verteilen sich zum Teil auf eine festgelegte Zeit im Sommer, in der die Mensa geschlossen ist. Der verbleibende Teil kann nach Absprache im Team frei eingeteilt werden. Zwischen den Feiertagen am Jahresende ist die Mensa in der Regel ebenfalls geschlossen.
- Parkplätze befinden sich direkt an der Mensa.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Arbeitsplatz und uns im Rahmen einer Hospitation kennenzulernen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Sichtung aller Bewerbungen nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Ihre Bewerbung:
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis zum 08.02.2026 ausschließlich über das Bewerbungsportal
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535183
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen im pdf-Format bei:
- Anschreiben
- lückenloser Lebenslauf
- Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
- Arbeitszeugnisse
- Nachweise über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen (keine Pflicht)
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden.
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich gewünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Personen mit Migrationshintergrund.
