
Küchenhilfskraft (w/m/d) - 6.3.8 MA 12b & MA 26b (Externe Stellenausschreibung)
Beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als „Küchenhilfskraft“ (w/m/d) zu besetzen.
Eine der Stellen ist für die Dauer von ca. einem Jahr mit Sachgrund (Abwesenheitsvertretung) befristet und in Teilzeit (0,5 Stellenanteile) zu besetzen. Eine Verlängerung der Befristung ist ggf. möglich.
Die andere Stelle (Vollzeit) ist ebenfalls mit Sachgrund (Krankheitsvertretungen) befristet.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 3 TV-L.
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) ist eine Landesoberbehörde mit Aufsichtsaufgaben über die Kreispolizeibehörden (KPB) und aufsichtsunterstützender Funktion für das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW). Wir beim LAFP NRW sind u.a. verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtsstaatlichen Polizeiarbeit. Wir haben unseren Sitz in Selm und sind regional an den Orten Münster, Schloß Holte-Stukenbrock, Neuss und Brühl vertreten. Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen! Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie unter folgendem Link: https://lafp.polizei.nrw/
Ihre neue Stelle ist dem Dezernat ZA 3 zugeordnet. Das Dezernat ZA 3 ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet.
Die Zentralabteilung umfasst folgende Aufgabenbereiche:
- Dezernat ZA 1: Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, Vergabestelle, Schadenangelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, Behördliches Gesundheitsmanagement
- Dezernat ZA 2: Interne Personalangelegenheiten, interne Fortbildung
- Dezernat ZA 3: Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, IuK-Technik, Kfz-, Waffen- und Geräteangelegenheiten, Verpflegungswesen
Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
- Gemüse und Salate putzen oder schälen, zerkleinern und marinieren
- Erledigung aller sonstigen Nebenarbeiten bei der Zubereitung der Speisen
- Herrichten von Buffets für Frühstück und Abendessen
- Salatsaucen vor-/zubereiten auf Anweisung der Köchin/ des Kochs
- Dessert zubereiten auf Anweisung der Köchin/ des Kochs
- Ausgabe der Verpflegung
- Arbeitstägliches Reinigen der Küche und aller Nebenräume
- Säubern der Kochanlagen, Küchenmaschinen und –geräte
- Reinigen des Geschirrs und des Bestecks
- Reinigung der Tische im Speisesaal
- Mitwirken bei der Tisch- und Speisesaaldekoration
- Sammeln und Entsorgen der Küchenabfälle und Speisereste in die dafür vorgesehenen Behälter
- Durchführung des Wäschedienstes
Das ist wünschenswert:
- Eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in einer Großküche
- Eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in einer Küche
Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte der vollständigen Stellenanzeige im Jobportal der Polizei NRW.
Interesse geweckt?
Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal:
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- tabellarischer lückenloser Lebenslauf
- Anschreiben
- Arbeitszeugnis
- Nachweis über Berufsausbildung/ Studium
- Nachweis zu den wünschenswerten Kriterien
- ggf.Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Das ist uns wichtig:
Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte. Ihre Bereitschaft zur temporären Aufgabenwahrnehmung an anderen Dienstorten des LAFP NRW wird vorausgesetzt.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Art des Abschlusses
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
Berufserfahrung
- Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)
