
Mitarbeiterin / Mitarbeiter für den Servicepoint einer Polizeiwache (w/m/d)
Das Polizeipräsidium Essen ist mit ca. 2.300 Beschäftigten für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Essen und Mülheim an der Ruhr verantwortlich.
Zur Unterstützung suchen wir schnellstmöglich eine/einen:
Mitarbeiterin/Mitarbeiter für den Servicepoint einer Polizeiwache (w/m/d)
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 8 TV-L.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
Die Ausübung der Tätigkeiten erfolgt im Schichtdienst (Früh- und Spätdienst, ggfs. auch am Feiertag). Der Dienstort ist die Polizeiinspektion 1 Mitte, III. Hagen 27, 45127 Essen
Das sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
- Administrative Tätigkeiten in der Polizeiwache (u.a. Zugangskontrolle, Erteilen von Auskünfte, Identifikationsprüfung meldepflichtiger Personen, Bearbeitung von Fundsachen und Verlustmeldungen)
- Anzeigenaufnahme einschließlich der Sachbearbeitung bei Sachverhalten mit möglichen Gefahrenüberhängen und solche, in denen Sofortmaßnahmen zu treffen sind
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
Abgeschlossene Berufsausbildung einschließlich der jeweiligen Vorläuferberufe als
- Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachgestellter oder
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Das ist wünschenswert:
- Verpflichtung zur Übernahme der Tätigkeiten im Schichtdienst (Früh- und Spätdienst, ggfs. auch an Feiertagen)
- Kenntnisse der Rechtsvorschriften (Zivil- und Strafrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrsgesetz)
- Kenntnisse in den Anwendungsprogrammen der Microsoft-Office-Produkte (Word, Outlook, Excel)
Interesse geweckt?
Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal
https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&id=3381
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- Anschreiben
- aktueller Lebenslauf
- Nachweis der geforderten Ausbildung
- vorhandene Arbeitszeugnisse
- ggfs. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d § 2 SGB IX
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
