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Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Krankenpflegedienst (m/w/d) mit begleitender Ausbildung im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) bei der Justizvollzugsanstalt Hagen

Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Krankenpflegedienst (m/w/d) mit begleitender Ausbildung im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) bei der Justizvollzugsanstalt Hagen

locationGerichtsstraße 5, 58097 Hagen, Deutschland
Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle im Krankenpflegedienst der Justizvollzugsanstalt Hagen, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden kann. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Laufbahngruppe 1.2 ist angedacht.

I. Beschreibung der Behörde

Die Justizvollzugsanstalt Hagen ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzuges für männliche erwachsene Strafgefangene und Untersuchungshaftgefangene. Die Anstalt verfügt über insgesamt 318 Haftplätze. Der Schwerpunkt liegt auf der Durchführung des zentralen Einweisungsverfahrens nach den Richtlinien für das Einweisungsverfahren (RV d. JM vom 28. September 2015 (4512 - IV. 3) in der jeweils gültigen Fassung).

II. Aufgaben und Tätigkeiten

- Organisation und Begleitung der ärztlichen Sprechstunden

- Umsetzung ärztlichen Anordnungen

- Aufbereiten von Medizinprodukten nach erfolgter Fachweiterbildung

- Ausgabe, Verwalten und Dokumentieren von Medikamenten und Betäubungsmitteln

- Substitution und Betreuung drogenabhängiger Inhaftierter

- Diagnostische Tätigkeiten

- Wundversorgung

- Führen der Gesundheitsakten und der umfangreichen EDV

Weitere Hinweise zur Tätigkeit im Krankenpflegedienst in Justizvollzugsanstalten finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.justiz-karriere.nrw/berufe/justizvollzug/mitarbeiter-im-kra…

III. Fachliche Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann mit staatlicher Prüfung (bzw. eine dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung mit staatlichem Gesundheits- und Krankenpflegeexamen). Wünschenswert ist eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Beruf.

Für die Ausbildung zum Beamten / zur Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
- charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

IV. Persönliche und soziale Kompetenz

- Planungs- und Organisationsvermögen

- Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit

- Überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft

- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

- Verschwiegenheit und Diskretion

- Loyalität und Kritikfähigkeit

- Verantwortungsvolles und eigenständiges Arbeiten

- Fachliche Kompetenz

Art des Abschlusses

  • (qualifizierender) Hauptschulabschluss
  • Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
  • Mittlere Reife

Berufserfahrung

  • Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)

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