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Professuren (m/w/d) für Psychologie

Professuren (m/w/d) für Psychologie

locationHauert 9, 44227 Dortmund, Deutschland
Gesundheitswesen

An der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) mit Sitz in Gelsenkirchen und Abteilungen in Duisburg, Gelsenkirchen, Köln, Münster und Bielefeld sowie Standorten in Aachen, Dortmund, Hagen und Herne sind zum 01.09.2026 folgende Planstellen zu besetzen:


Professuren (m/w/d)
(W2 LBesO W NRW)
für

Eine Professur für Psychologie und Grundlagen der empirischen Sozialforschung am Studienort Köln
Kennziffer: P01

Eine Professur für Psychologie und Training sozialer Kompetenzen an den Studienorten Dortmund/ Herne*
Kennziffer: P02

* Ein unterstützender Einsatz ist auch an den anderen Studienorten der Abteilung Gelsenkirchen beabsichtigt, soweit schwerwiegende, in der Person der Bewerber liegende Gründe (wie z. B. Schwerbehinderung) dem nicht explizit entgegenstehen.
Planmäßig wird die Zusammenlegung der Studienorte der Abteilung Gelsenkirchen voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen. Der Einsatzort wird ab diesem Zeitpunkt der Zentralcampus in Herne sein.

Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen mit zurzeit ca. 13.500 Studierenden. In Bachelorstudiengängen für Allgemeine Verwaltung, Rentenversicherung und Polizei wird das zukünftige Personal der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ausgebildet. Seit 2015 kann an der HSPV NRW zudem in einem Studiengang der akademische Grad des Masters of Public Administration erworben werden. Mit diesem Angebot ist die HSPV NRW die größte Hochschule für öffentliche Verwaltung in Deutschland und Europa.


Ihre Aufgaben:

  • Lehre in den jeweiligen Studiengängen in einem Umfang von 703 Lehrverpflichtungsstunden pro Studienjahr
  • Wahrnehmung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Rahmen des gesetzlichen Auftrages gem. § 3 FHGöD
  • Beteiligung an der Ausgestaltung von Prüfungsinhalten und –formen,
  • Aktualisierung des Fachwissens und Erhalt des Praxisbezugs,
  • Prüfungstätigkeiten (Klausuren, Fachgespräche etc.),
  • aktive Beteiligung in der Selbstverwaltung, Qualitätssicherung sowie der Hochschulentwicklung der HSPV NRW.

Eine regelmäßige Beteiligung am Evaluationsverfahren wird vorausgesetzt. Zudem ist ein Interesse an der Lehre im Masterstudiengang der Hochschule wünschenswert.

Ihre Voraussetzungen:

Fachliches Anforderungsprofil:

Voraussetzungen gem. § 18 FHGöD i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 1-3 und 5 des Hochschulgesetzes NRW:
(Es gilt das HG NRW vom 14. März 2000 in der Fassung des Gesetzes vom 30. November 2004)

  • ein den vorgesehenen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium; hier: die Führung der Berufsbezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ gemäß den in Abschnitt 3 der berufsethischen Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. genannten Voraussetzungen,
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion mit einem für die HSPV NRW-Curricula einschlägigem Thema nachgewiesen wird (ausländische Promotionen werden nach der Anabin-Datenbank der KMK eingestuft),
  • einschlägige, aktuelle Publikationen in psychologierelevanten wissenschaftlichen Fachzeitschriften,
  • pädagogische Eignung,
  • mindestens fünfjährige Praxistätigkeit (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs)

Fachspezifische Qualifikationen:

Für das Fach „Training sozialer Kompetenzen“: umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von sozialen Gruppentrainings (z.B. in der Erwachsenenbildung, der Organisationsberatung oder in einem klinischen Umfeld) ebenso wie eine entsprechende Weiterbildung bzw. anerkannte Qualifikation in diesem Bereich (z.B. nach Weiterbildungsstandards der Systemischen Gesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching, der Deutschen Gesellschaft für Psychologie oder anderer anerkannter Fachgesellschaften).

Sollte aus persönlichen Gründen ein Beamtenverhältnis unerwünscht oder durch Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze nicht mehr möglich sein, ist auch der Abschluss eines privatrechtlichen Dienstvertrages möglich.


Basiskompetenzen:

  • Pädagogisch-didaktische Kompetenz
  • Kommunikationskompetenz
  • Engagement
  • Stressstabilität
  • Organisationsvermögen
  • Forschungskompetenz
  • Fachkompetenz

Ihre Vorteile:

  • AUFGABENVIELFALT
    Durch Ihre Lehrtätigkeit an der HSPV NRW leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung der Nachwuchskräfte für die Polizei und die Verwaltung des Landes NRW. Sie engagieren sich in der Forschung und nehmen Einfluss auf die Entwicklung der Hochschule durch die Übernahme der Aufgaben in der Selbstverwaltung und in den Gremien.
  • ZEIT FÜR FAMILIE
    Sie können durch flexible Lehreinsatzplanung und Teilzeitmodelle einen anspruchsvollen Beruf und Zeit für sich und die Familie vereinbaren. Die HSPV NRW bietet Respekt und Anerkennung für familiäres Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört u.a. professionelle und kostenfreie Beratung bei erforderlicher Kinderbetreuung sowie bei notwendiger Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen.
  • WERTVOLLES WISSEN
    Sie profitieren von unserem internen Weiterbildungsangebot für Lehrende:
    https://www.hspv.nrw.de/medien-und-didaktik/hochschuldidaktik/weiterbildung-lehre/uebersicht
  • GESUNDES ARBEITEN
    Sie fördern Ihre Gesundheit durch die Möglichkeiten unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements:
    https://www.hspv.nrw.de/services/allgemeine-informationen/gesundheitsma…

Stellenbesetzungen werden auf Wunsch grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.

Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte.



Sind Sie neugierig geworden?
Dann bewerben Sie sich jetzt bis zum 06.01.2026 über unser Online-Bewerbungsportal!
Das Hochladen Ihrer Unterlagen nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.

Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen zusätzlich das auf dieser Seite zur Verfügung stehende „Formblatt Professur“ bei.

Mehrfachbewerbungen sind möglich.


Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle in Köln haben, wenden Sie sich bitte an

Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle in Dortmund/ Herne haben, wenden Sie sich bitte an

für Fragen zum Bewerbungsverfahren und zu beamtenrechtlichen- oder tarifrechtlichen Fragen an

Als Ansprechpartner für schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber steht Herr Joachim Schwering, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an der HSPV NRW, unter 0209/1659-2415 oder jochen.schwering@hspv.nrw.de zur Verfügung.

Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens gespeichert werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.hspv.nrw.de/dateien_organisation/dezernat_21/weitere_dokumente/Erhebung_personenbezogener_Daten.pdf

Grundlegende Informationen zu den Inhalten des Studiengangs erhalten Sie über die Modulbeschreibungen auf unserer Homepage: https://www.hspv.nrw.de/studium/bachelorstudiengaenge/studienvorschriften-inhalte/uebersicht

Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Art des Abschlusses

  • Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie

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