
Psychologin / Psychologe (m/w/d) bei der Justizvollzugsanstalt Euskirchen
1. Behörde
Die Justizvollzugsanstalt Euskirchen ist eine Einrichtung des offenen Vollzuges für erwachsene männliche Strafgefangene. Sie verfügt über 460 Haftplätze, darunter 16 Haftplätze in einer sozialtherapeutischen Abteilung. Die Sozialtherapie hat den Behandlungsauftrag, insbesondere Gewalt- und Sexualstraftäter mit besonderen therapeutischen Mitteln und sozialen Hilfen zu befähigen, künftig ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen. Das Konzept der Sozialtherapie folgt einem interdisziplinären und multisystemischen Ansatz auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und ist primär deliktfokussiert und rückfallpräventiv ausgerichtet.
Wir bieten
- Mitarbeit in einem langjährig erfahrenen, engagierten, interdisziplinären Team
- professionelle Einarbeitung
- flexible Arbeitszeitgestaltung
- Teilnahme an spezifischen Fortbildungen im psychologisch-forensischen Bereich
2. Funktionsbeschreibung
Diplom-Psychologin/ Diplom-Psychologe oder Master of Science in Psychologie bei der JVA Euskirchen. Der Einsatz erfolgt vorrangig in der sozialtherapeutischen Abteilung. Eine abgeschlossene bzw. fortgeschrittene Psychotherapieausbildung in einem Richtlinienverfahren ist von Vorteil.
3. Umfang der Stelle
Die Einstellung erfolgt zum 01.01.2026. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich.
4. Bewertung
Besoldungsgruppe A 13 bis A14 LBesO A NRW oder Entgeltgruppe 13 TV-L.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen möglich.
5. Aufgaben
Das Aufgabenfeld ergibt sich aus den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18.12.2015 – 2400 - IV.54 – in der jeweils gültigen Fassung).
Zu den Aufgaben des psychologischen Dienstes gehören insbesondere:
- Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik im Rahmen der Behandlungsuntersuchung und Vollzugsplanung
- Verfassen von gutachtlichen Stellungnahmen
- psychologische Beratung und Krisenintervention
- delikt- und themenzentrierte Behandlung im Einzel- oder Gruppensetting
- Mitwirkung und Teilnahme an Vollzugskonferenzen
- Beteiligung an der Eignungsfeststellung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Allgemeinen Vollzugsdienst
- Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Bediensteten
- Kooperation mit externen Einrichtungen
Der Aufgabenbereich des psychologischen Dienstes in der sozialtherapeutischen Abteilung umfasst darüber hinaus insbesondere:
- Behandlungsplanung, Koordination der Umsetzung, Verlaufsdiagnostik und Dokumentation der Behandlung
- Durchführung regelmäßiger psychotherapeutisch orientierter Einzelgespräche für Sexual- und Gewaltstraftäter
- Durchführung von spezifischen Behandlungsgruppen und Rückfallprophylaxegruppen in einem interdisziplinären Team
- Teilnahme an Konferenzen, Supervisionen und Fortbildungen der sozialtherapeutischen Abteilung
6. Anforderungen
6.1 Fachliche Anforderungen
Ausbildung
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie möglichst mit klinischem oder rechtspsychologischem Studienschwerpunkt (Diplom oder Master of Science mit insgesamt 300 ECTS)
- Von Vorteil ist eine abgeschlossene bzw. fortgeschrittene Psychotherapieausbildung in einem Richtlinienverfahren oder eine abgeschlossene bzw. fortgeschrittene Ausbildung zur Fachpsychologin/ zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie.
- Von Vorteil sind außerdem berufliche Erfahrungen im Bereich Strafvollzug und/oder der Forensik.
Fachkenntnisse
- gute Fachkenntnisse in Psychodiagnostik sowie in klinischer und gegebenenfalls forensischer Psychologie
- gute Fachkenntnisse in den für den Justizvollzug relevanten psychotherapeutischen Verfahren
6.2 Persönliche Anforderungen
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit mit Menschen mit komplexen Störungsbildern und Symptomatik im Bereich Delinquenz
- gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit
- emotionale Stabilität und Belastbarkeit
- Entscheidungsstärke, Durchsetzungsfähigkeit, Selbstvertrauen
- flexibles, situations- und problemangemessenes Verhältnis zwischen Nähe und Distanz im sozialen Kontakt
- Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
- von Flexibilität, Differenziertheit und Lösungsorientierung geprägte Arbeitshaltung
- Fähigkeit und Bereitschaft zur kritischen Selbstreflektion
- gute Leistungsmotivation
- Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit Konflikten
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildung und Supervision
- Akzeptanz und Verständnis für die institutionellen Rahmenbedingungen des Tätigkeitsfeldes
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie