
Quereinsteiger m/w/d für den Gerichtsvollzieherdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm
Ihre Aufgaben:
Als Gerichtsvollzieher/in vollstrecken Sie Urteile und Beschlüsse der Gerichte in Ihrem Bezirk und setzen u. a. Geldforderungen von Gläubigern gegen Schuldner durch. Im Zuge dessen sind Sie zuständig für:
• die Abnahme von Vermögensauskünften, die Ermittlung von Vermögensverhältnissen und die Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken,
• die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen aufgrund von Vollstreckungsbescheiden oder notariellen Urkunden,
• die Pfändung und Versteigerung von beweglichem Eigentum (z. B. Schmuck, Mobiliar, Kraftfahrzeuge),
• Zwangsräumungen.
Für Zustellungen, Ladungen und konkrete Vollstreckungen sind Sie im Außendienst unterwegs. Bei all Ihren Aufgaben haben Sie nicht nur die Interessen der Gläubigerinnen bzw. Gläubiger, sondern auch immer den Schutz der Schuldnerin bzw. des Schuldners im Blick. Sie sorgen für einen gerechten Ausgleich zwischen Gläubigerin bzw. Gläubiger und Schuldnerin bzw. Schuldner.
Ihre Qualifikationen:
Sie passen zu uns, wenn Sie:
• die Fachoberschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können,
• über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und sich in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf (z. B. Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte, Bankkaufmann/-frau) mindestens drei Jahre bewährt haben,
• gesundheitliche Eignung für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes mitbringen (schwerbehinderte Menschen müssen das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Belastbarkeit besitzen),
• eine gültige PKW-Fahrerlaubnis besitzen,
• in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Außerdem gelten für die voraussichtliche Übernahme in das Beamtenverhältnis folgende Voraussetzungen:
• Zum Zeitpunkt (voraussichtlich im Mai/Juni 2029) der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe haben Sie das 42. Lebensjahr (bei schwerbehinderten Personen das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet,
• Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
• Sie sind bereit, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Sie möchten gerne mit Menschen arbeiten, sind kommunikativ, können sich gut organisieren und mit Zahlen umgehen? Sie sind außerdem empathisch, trauen sich aber auch zu, beherzt durchzugreifen, wenn nötig ist? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Perspektiven:
Wir bieten Ihnen eine Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit einem vielseitigen Aufgabenbereich sowie
• eine flexible und grundsätzlich eigenständige Arbeitsgestaltung: Ihr Büro unterhalten Sie auf eigene Rechnung außerhalb des Amtsgerichtsgebäudes. Hierfür erhalten Sie eine zusätzliche besondere Gerichtsvollziehervergütung, aus der Sie die Kosten Ihres Büros und Geschäftsbetriebes bestreiten können,
• eine monatliche Unterhaltsbeihilfe während der Ausbildung, die sich aus einem monatlichen Grundbetrag (aktuell 2.582,32 Euro) und einem Familienzuschlag nach dem nordrhein-westfälischen Landesbesoldungsrecht zusammensetzt,
• nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 8 der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz. Grundsätzlich ist bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage möglich,
• die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Gerichtsvollzieherprüfung und Ihrer Ernennung zum Gerichtsvollzieher / zur Gerichtsvollzieherin.
Über uns:
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 40.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und fördert besonders die berufliche Entwicklung von Frauen. Außerdem freuen wir uns über Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft, von Menschen mit Behinderungen, jeglicher geschlechtlichen Identität sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Wichtiger Hinweis:
Zur Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst können grundsätzlich nur Personen zugelassen werden, die zum Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (voraussichtlich im Mai/Juni 2029) das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen gelten für schwerbehinderte Personen und bei Vorliegen von Kindererziehungs- oder Pflegezeiten.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
- Mittlere Reife
