
Regierungsbeschäftigte*r (m/w/d) in einer Serviceeinheit
Bei dem Arbeitsgericht Münster ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer*s Regierungsbeschäftigten (m/w/d) in einer Serviceeinheit – Entgeltgruppe bis maximal E 9a TV-L (abhängig von der tarifvertraglichen Qualifikation) – zu besetzen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle.
Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
Der Dienstort ist Münster. Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden 50 Minuten pro Woche.
Tätigkeitsbeschreibung:
Die Tätigkeit beinhaltet alle Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle obliegen oder im Interesse des Geschäftsbetriebes übertragen werden.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- das Anlegen und Führen von elektronischen Gerichtsakten innerhalb einer Serviceeinheit
- die Erledigung von Schreibarbeit in der Serviceeinheit
- die Erstellung von Schreibarbeiten nach Diktat
- den Umgang mit den gerichtsspezifischen IT-Programmen
- die Überwachung von Fristen
- die Ausführung und Überwachung von Ladungen und Zustellungen
- die Wahrnehmung von richterassistierenden Tätigkeiten
- die unterschriftsreife Vorbereitung von Beschlüssen und Verfügungen
- die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen
- die Aktenaussonderung
- die Berechnung von Kosten
Die Beschäftigten in der Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben einschließlich Schreib- und Protokolldienstes grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben. Der vielfältige und moderne Arbeitsplatz erfordert daher von den Beschäftigen eine hohe Teamfähigkeit und Motivation, höfliche Umgangsformen, ein sicheres Auftreten, gute Kenntnisse der Informationstechnik und ein eigenverantwortliches Arbeiten.
An fachlicher, persönlicher und sozialer Kompetenz werden erwartet:
- abgeschlossene Schulausbildung
(Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss) - abgeschlossene Berufsausbildung
(Justizfachangestellte*r, Rechtsanwaltsfachangestellte*r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte*r, Verwaltungsfachangestellte*r) - Kenntnisse über den Aufbau und die Aufgaben der Rechtspflege
- Kenntnisse über die verschiedenen Rechtsgebiete in den Gerichtsbarkeiten
- gute schreibtechnische Fertigkeiten
- sicheres Beherrschen der deutschen Rechtschreibung
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Textverarbeitung
- sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software
- Kenntnisse im Bereich der Büroorganisation
- ausgeprägte Lern- und Leistungsbereitschaft, insbesondere die Bereitschaft, sich in neue IT-Programme einzuarbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit in einer Servicegruppe
- selbstständiges Arbeiten
- hohe Kommunikationsfähigkeit
- Serviceorientierung
- ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- hohe Belastbarkeit
- Selbstmanagement
- Kritikfähigkeit/Selbstreflexion
- Fähigkeit zum Umgang mit Veränderungen
Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen.
Unsere relativ kleine Organisationseinheit wird durch ausgeprägte Teamarbeit bei gutem Betriebsklima geprägt. Unsere Angebote zur Fort- und Weiterbildung verstehen wir als unverzichtbare Investition in die eigene berufliche Zukunft und geben unseren Beschäftigten damit die Möglichkeit, sich kontinuierlich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.
Unsere Belegschaft verfügt über vielfältige Fähigkeiten und Eigenschaften. Damit sind sie der Antrieb unseres Erfolges und tragen maßgeblich dazu bei, unsere Ziele zu erreichen und unseren Service stetig zu verbessern.
Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich mit aussagefähigen Unterlagen
- tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
- Zeugniskopien betreffend Schulabschluss und Abschluss der Berufsausbildung
- Unterlagen über Ihre bisherigen Tätigkeiten
bis zum 02.01.2026
- gegebenenfalls zusammen mit einer Erklärung, dass Ihre bisherigen Personalakten eingesehen werden können – an die
Direktorin des Arbeitsgerichts Münster
Alter Steinweg 45
48143 Münster
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Calko-Kraemer (Tel.: 0251 / 9741321) gern zur Verfügung.
Bewerbungen sind entweder auf dem Postweg oder per E-Mail (verwaltung@arbg-muenster.nrw.de) einzureichen. Anlagen sollen dem PDF-Format entsprechen. Aus sicherheitstechnischen Gründen können Anlagen in anderweitiger Form nicht berücksichtigt werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Mit der Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Verantwortlich für die Verarbeitung der von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten ist die Direktorin des Arbeitsgerichts Münster. Sie erreichen uns wie folgt:
Arbeitsgericht Münster
Alter Steinweg 45
48143 Münster
Tel.: 0251-97413-0
Fax: 0251-97413-49
E-Mail: verwaltung@arbg-muenster.nrw.de
Darüber hinaus können Sie sich zu allen mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und der Wahrnehmung Ihrer diesbezüglichen Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung in Zusammenhang stehenden Fragen an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter datenschutzbeauftragter@lag-hamm.nrw.de. Der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Er ist nicht befugt, Ihnen inhaltliche Auskunft über die Bearbeitung Ihres Anliegens zu geben oder Rechtsberatung zu erteilen.
Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier
https://www.arbg-muenster.nrw.de/aufgaben/Datenschutz/muenster.pdf
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
- Mittlere Reife
