
Regierungsbeschäftigte/r (m/w/d) in einer Serviceeinheit bei dem Arbeitsgericht Bochum
Ab dem 01.07.2026 ist bei dem Arbeitsgericht Bochum eine Stelle als Regierungsbeschäftigte oder Regierungsbeschäftigter (w/m/d) in einer Serviceeinheit und in Vollzeit neu zu besetzen. Dienstort ist Bochum.
Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft beträgt derzeit 39,83 Stunden/Woche.
Es handelt sich um eine Tätigkeit in einer Serviceeinheit nach der Protokollerklärung Nr. 2 Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L. Die Tätigkeit beinhaltet alle Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle obliegen oder im Interesse des Geschäftsbetriebs übertragen werden.
Hierzu gehören insbesondere:
- das Anlegen und Führen von Gerichtsakten unter Nutzung der fachspezifischen IT-Programme
- die Fertigung von langem und kurzem Schreibwerk sowie von Protokollen
- die Überwachung von Fristen
- die Wahrnehmung von richterassistierenden Tätigkeiten
Die Beschäftigten in einer Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben einschließlich des Schreib- und Protokolldienstes grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben.
Sie sollten über folgende Eigenschaften verfügen:
- Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- abgeschlossene Berufsausbildung (Justizfachangestellte/r (m/w/d), Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d)
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache
- Kenntnisse im Bereich der Büroorganisation
- Gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office
- Gute schreibtechnische Fertigkeiten sowie digitale Affinität
- ausgeprägte Lern- und Leistungsbereitschaft, insbesondere die Fähigkeit, sich in kürzester Zeit in zum Einsatz kommende IT-Programm einzuarbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit in einer Serviceeinheit
- Offenheit gegenüber notwendigen Veränderungsprozessen
- Selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten
- hohe Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit sowie Belastbarkeit auch in Stresssituationen bei hoher Sozialkompetenz
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungshintergrund werden unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an Frau Schröder, Tel. 0234 / 967-4902.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien betreffend Schulabschluss und Abschluss der Berufsausbildung, Unterlagen über Ihre bisherigen Tätigkeiten) is zum 29.05.2026 an
- Direktor des Arbeitsgerichts Bochum
Josef-Neuberger-Straße 1
44787 Bochum - E-Mail: verwaltung@arbg-bochum.nrw.de
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (es gilt: Datum des Poststempels) eingegangene Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.
Hinweis zum Datenschutz
Mit der Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
- Mittlere Reife
