
Regierungsbeschäftigte*r (m/w/d) in einer Serviceeinheit bei dem Arbeitsgericht Hamm
Bei dem Arbeitsgericht Hamm ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Regierungsbeschäftigte*r (m/w/d) in einer Serviceeinheit zu besetzen.
-Teilzeit oder Vollzeit-
Es handelt sich um eine unbefristete Stelle, die im Rahmen einer Neueinstellung vergeben wird.
Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Dies entspricht für Vollzeit zurzeit 3.520,10 € brutto (ab 1. Februar 2025) in der Eingangsstufe. Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden 50 Minuten/Woche (Vollzeit) und 19 Stunden 55 Minuten/ Woche (Teilzeit) bei flexibler Arbeitszeit. Der Dienstort ist Hamm.
Die Stelle kann auch mit jeweils zwei Teilzeitkräften besetzt werden.
Aufgabenbereich
Es handelt sich um eine Tätigkeit in einer Serviceeinheit nach der Protokollerklärung Nr. 2 Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L. Die Tätigkeit beinhaltet alle Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle obliegen oder im Interesse des Geschäftsbetriebs übertragen werden.
Aufgabenprofil
Die Beschäftigten in einer Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben einschließlich des Schreib- und Protokolldienstes grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben.
Hierzu gehören insbesondere:
- das Anlegen und Führen von Gerichtsakten unter Nutzung des fachspezifischen IT-Programms.
- die Fertigung von langem und kurzem Schreibwerk sowie von Protokollen
- eigenverantwortliche Fristenkontrolle (Berechnung, Notierung, Überwachung)
- Assistenztätigkeiten für Richter/innen und Rechtspfleger/innen
- die selbständige Bearbeitung und Überwachung von Ladungen und Zustellungen
- das Ausführen von Verfügungen.
- Aufnahme von Anträgen und Erklärungen und Erteilung von Auskünften
- Rechtsantragstelle, Kosten
Anforderungsprofil
Sie sollten über folgende Qualifikationen verfügen:
- abgeschlossene Berufsausbildung (Justizfachangestellte*r, Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte*r)
- selbständig, eigenverantwortlich und serviceorientiert arbeiten
- die deutsche Rechtschreibung sicher beherrschen sowie gute schreibtechnische Fertigkeiten besitzen
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache
- Ausgeprägte Lern- und Leistungsbereitschaft, insbesondere die Bereitschaft, sich in neue Verfahrensabläufe und IT-Programme einzuarbeiten
- Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie Belastbarkeit und Sozialkompetenz
- Kenntnisse im Bereich der Büroorganisation
- gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office Produkten (MS-Outlook, MS-Word)
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit in einer Servicegruppe
- Bereitschaft, sich fortzubilden.
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen - Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Bewerben Sie sich jetzt!
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit den Bewerbungsunterlagen:
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Zeugniskopien betreffend Schulabschluss und Abschluss der Berufsausbildung
- Unterlagen über Ihre bisherigen Tätigkeiten
- und den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck:
- Erklärung über Schulden und Vorstrafen (siehe Anlage im Anhang)
bis zum 31.01.2026 an die
Direktorin des Arbeitsgerichts Hamm
z.Hd. Herr ROI Meyer
Marker Allee 94
59071 Hamm
Bewerbungen sind entweder auf dem Postweg oder per E-Mail an: Verwaltung@arbg-Hamm.nrw.de (ausschließlich in PDF-Format) einzureichen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (es gilt: Datum des Poststempels) eingegangene Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Arbeitsgericht Hamm
Herr Meyer
Tel.: 02381 891-352
Hinweis zum Datenschutz:
Mit der Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
