
Regierungsbeschäftigte*r (w/m/d) in Teilzeit
Ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt sind bei dem Arbeitsgericht Herne zwei Stellen als
Regierungsbeschäftigte*r (w/m/d)
in einer Serviceeinheit unbefristet und in Teilzeit zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 9 a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Arbeitszeit beträgt derzeit 19 Stunden und 55 Minuten in der Woche und kann den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden.
Es handelt sich um eine Tätigkeit in einer Serviceeinheit nach der Protokollerklärung Nr. 2 Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L. Die Tätigkeit beinhaltet alle Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle obliegen oder im Interesse des Geschäftsbetriebs übertragen werden.
Hierzu gehören insbesondere:
- das Anlegen und Führen von Gerichtsakten unter Nutzung des fachspezifischen IT-Programms
- die Fertigung von langem und kurzem Schreibwerk sowie von Protokollen
- eigenverantwortliche Fristenkontrolle (Berechnung, Notierung, Überwachung)
- das Ausführen von Verfügungen
- Assistenztätigkeiten für den richterlichen Dienst und den Dienst der Laufbahngruppe 2.1
- die Führung der Rechtsantragstelle verbunden mit der Aufnahme von Anträgen und Erklärungen
- das Berechnen von Gerichts-, Partei- und Rechtsanwaltskosten
Die Beschäftigten in einer Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben einschließlich des Schreib- und Protokolldienstes grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise.
Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben.
Sie sollten über folgende Eigenschaften verfügen:
- Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- abgeschlossene Berufsausbildung (Justizfachangestellte*r, Rechtsanwaltsfachangestellte*r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte*r,)
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache
- Kenntnisse im Bereich der Büroorganisation
- Gute Kenntnisse im Umgang mit MS – Office
- Gute schreibtechnische Fertigkeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit in einer Servicegruppe
- Offenheit gegenüber notwendigen Veränderungsprozessen
- selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten
- hohe Kommunikationsfähigkeit
- Belastbarkeit auch in Stresssituationen
- Ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen - Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Schnell, Tel. 02323 9532 31.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich mit aussagefähigen Unterlagen
- tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
- Zeugniskopien betreffend Schulabschluss und Abschluss der Berufsausbildung
- Unterlagen über Ihre bisherigen Tätigkeiten
- Erklärung über Schulden und Vorstrafen (siehe Anlage)
- Einverständnis zur Speicherung personenbezogener Daten (siehe Anlage)
bis zum 13.02.2026 an den
Direktor des Arbeitsgerichts Herne
- vertrauliche Personalsache -
Schillerstraße 37 - 39
44623 Herne
Bewerbungen sind entweder auf dem Postweg oder per E-Mail (Verwaltung@arbg-herne.nrw.de) einzureichen. Anlagen sollen dem PDF-Format entsprechend. Aus sicherheitstechnischen Grünen können Anlagen in anderweitiger Form nicht berücksichtigt werden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (maßgeblich ist der Eingangsstempel) eingegangene Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.
Hinweis zum Datenschutz:
Mit der Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
- Mittlere Reife
