
Sachbearbeitung Informations- und Kommunikationstechnik (m/w/d), LG 2.1
Unser Angebot
Das Polizeipräsidium Bochum sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeitung IuK (Informations- und Kommunikationstechnik) im Sachgebiet ZA 3 in der Direktion ZA.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte spätestens bis zum 04.09.2026 ein.
Zum Verfahren werden alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die die formalen Voraussetzungen erfüllen. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Anforderungen des Artikels 33 Grundgesetz (GG) im Rahmen der Bestenauslese unter Zugrundelegung aktueller Beurteilungsergebnisse. Kommt es im Rahmen der Bestenauslese zu einem Gleichstand, ist die Durchführung eines strukturierten Interviews erforderlich.
Die Behörde Bochum fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und verfolgt das Ziel, den Frauenanteil zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern des Landes NRW, wenn in der entsprechenden Besoldungsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Funktion soll für mindestens 3 Jahre wahrgenommen werden, um eine kontinuierliche und qualifizierte Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
Teilzeitbeschäftigung ist auf der angebotenen Funktion grundsätzlich möglich.
Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Personen im Sinne des § 2 (1) SGB IX sind erwünscht.
Ihre Aufgaben
Im Bereich IuK (Informations- und Kommunikationstechnik):
- Planung, Implementierung und Überwachung von IT-Projekten
- Unterstützung in der IT-Verwaltung und im Lizenzmanagement
- Mitarbeit in den administrativen Tätigkeiten des Sachgebietes
Ihr Profil
Erforderlich
- Beamtenverhältnis als Verwaltungsinformatikerin / Verwaltungsinformatiker der Laufbahngruppe 2.1
oder - Verwaltungsbeamtin / Verwaltungsbeamter der LG 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes NRW, der Deutschen Rentenversicherung, des allgemeinen Verwaltungsdienstes in den
Gemeinden und Gemeindeverbänden (vgl., § 1 VAP 2.1) oder - erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes zur Laufbahngruppe 2.1 oder
- Beamtin oder Beamter, mit den Voraussetzungen gem. § 1 a VAP 2.1 (z. B. Diplom Finanzwirte oder -Rechtspfleger) oder
- Bundesbeamtin/ Bundesbeamter oder Beamtin/ Beamter anderer Bundesländer, mit den Voraussetzungen gem. § 10 LBG NRW, § 53 I LVO NRW erfüllt (Beamte, die die Laufbahnbefähigung vor
bzw. nach dem 01.04.2009 erworben haben).
Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis müssen vorliegen.
Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale
- Analytische Fähigkeit
- Entscheidungs- und Umsetzungsfähigkeit
- sicheres und kompetentes Auftreten
- Organisations- und Planungsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
Wünschenswert
- fundierte IT-Kenntnisse
- Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Office-Produkten insbesondere SharePoint
Über uns
Unterstützen Sie uns bei unseren wichtigen Aufgaben
Funktionierende Polizeiarbeit braucht nicht nur Polizeibeamtinnen und –beamte; für die erfolgreiche Bewältigung unserer Aufgaben benötigen wir Menschen mit unterschiedlichsten Berufen.
Polizeiarbeit ist Teamarbeit
Im Polizeipräsidium Bochum engagieren sich die fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 365 Tagenim Jahr, rund um die Uhr für die Sicherheit der über 600.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den Städten Bochum, Herne und Witten.
Unser Ziel ist es, eine der sichersten Regionen des Ruhrgebietes zu sein.
Bei uns können Sie Ihr Fachwissen für eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe einbringen. Wir geben Ihnen die Möglichkeit sich mit Ihrer Aufgabe, unseren Werten und Zielen tatsächlich zu identifizieren.
Wir begrüßen Bewerbungen von Personen unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbenden liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.
Werden Sie Teil unseres Teams!
Kontakt & Bewerbung
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
Für fachliche Fragen:
- Herr Henning Kaiser
0234/ 909-2301
henning.kaiser@polizei.nrw.de
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren:
- Frau Katharina Wermke
0234/ 909 -2286
ZASG22.2.Bochum@polizei.nrw.de
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