
Sachbearbeitung (w/m/d) in der Fachgruppe 11 „Recht und Aufsicht“ sowie Fachgruppe 12 „Personal und Organisation“
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
mehrere Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen (m/w/d)
für die Fachgruppen 11 „Recht und Aufsicht“ und 12 „Personal und Organisation“.
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) ist eine Landesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS). Knapp 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Bochum (Hauptsitz), Düsseldorf und Münster.
Im Bereich Gesundheit berät und unterstützt das LfGA NRW die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen des Landes sowie die Kommunen und Fachverbände in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik sowie der Entwicklung von Versorgungsstrukturen. Themenfelder sind u.a. der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, die lebensphasenübergreifende Prävention und Gesundheitsförderung,
die Arzneimittelsicherheit sowie die Bereitstellung von Versorgungsdaten. Das LfGA NRW ist fachliche Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst und nimmt die Aufsicht über die Gesundheitsämter wahr.
Im Bereich Arbeitsschutz ist das LfGA NRW die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung. Bürgerinnen und Bürger und Betriebe finden bspw. Unterstützung durch die telefonische Erstberatung oder KomNet. Das LfGA NRW sichert Qualifizierung und Wissenstransfer und unterstützt die Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung. Das LfGA NRW nimmt u.a. die Aufgaben der Zentralen Radonstelle NRW sowie im (hoheitlichen) Strahlenschutz wahr und unterstützt die staatliche Arbeitsschutzverwaltung auch operativ.
Die Fachgruppe 11 „Recht und Aufsicht“ ist zuständig für die Aufsicht über die Unteren Gesundheitsbehörden bei den 54 Kreisen und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des ÖGDG n.F. Zudem liegt hier die Überwachung von Drogenkonsumräumen und Diamorphinambulanzen sowie für die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Daneben fällt die Bearbeitung sämtlicher Rechtsangelegenheiten des LfGA in die Zuständigkeit dieser Fachgruppe. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des LfGA wird vor allen Gerichtsbarkeiten wahrgenommen.
Die Fachgruppe 12 „Personal und Organisation“ bearbeitet alle personal- und organisationsrelevanten Aufgaben. Sie steuert die Personalwicklung ebenso wie das Betriebliche Gesundheitsmanagement.
Zu den Aufgaben gehören schwerpunktmäßig:
Im Bereich Recht:
Sie prüfen rechtliche Fragestellungen und unterstützen die Juristinnen und Juristen der Fachgruppe 11 durch praxisorientierte Anwendung von Rechtsvorschriften.
Sie setzen Ihr fundiertes verwaltungsrechtliches Wissen bei der eigenständigen Bearbeitung von unterschiedlichsten Verwaltungsvorgängen ein. Die fachliche Bandbreite aller Themen des LfGA ist eine Herausforderung, die Sie mit Ihrer Erfahrung gerne annehmen.
Sie unterstützen Aufsichtstätigkeiten und begleiten Rechtsstreitigkeiten des Hauses durch das eigenständige Erstellen von Bescheiden und Entwerfen von Klageerwiderungen.
Bereich Personalsachbearbeitung:
Sie bearbeiten das gesamte Aufgabenspektrum von der Personalgewinnung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie führen selbständig Auswahlverfahren durch, sind sicher im Umgang mit Interessenvertretungen und anderen Akteuren der öffentlichen Verwaltung. Ihre Expertise im Beamten- und Tarifrecht führt zu rechtssicheren Entscheidungen, dabei verstehen Sie sich stets als interne Dienstleisterinnen und Dienstleister. Mit Ihrer Erfahrung gelingt es Ihnen, auch personalhaushaltsrechtliche und organisatorische Zusammenhänge zu erkennen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Fachliches Anforderungsprofil:
Die Stelle kommt für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemalige Laufbahn des gehobenen Dienstes) der Bes.-Gr. A 9 bis A 11 LBesO NRW mit abgeschlossenem Fachhochschul-/ Bachelorstudium bzw. Regierungsbeschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation (Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt) in Betracht, die bereits dem gehobenen Dienst angehören und vergleichbar vergütet werden.
Vorausgesetzt werden fundierte Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten bzw. die Bereitschaft, sich zügig in die Rechtsgebiete einzuarbeiten, sehr gute Kenntnisse in MS Office und sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit (C1-Niveau).
Zwingend erforderlich ist eine auf die Ausbildungszeit aufbauende mindestens zweijährige Berufserfahrung im Öffentlichen Dienst, bevorzugt im Landesdienst mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht oder im Bereich der Zentralverwaltung.
Persönliches Anforderungsprofil:
Darüber hinaus sollten Bewerber/innen Organisationsgeschick, eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft sowie ein service- und kundenorientiertes Verhalten mitbringen. Engagement und Verantwortungsbereitschaft für die zugewiesenen Aufgaben werden ebenso wie ein hohes Maß an Belastbarkeit erwartet. Die Bewerber/innen sollten in der Lage sein, ihre Aufgaben sowohl selbstständig und eigenverantwortlich als auch innerhalb eines Teams zu erledigen.
Berufserfahrung
- Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)