
Sachbearbeitung (w/m/d) in der Führungsstelle der Direktion Zentrale Aufgaben – Schwerpunkt Personal
In der Direktion Zentrale Aufgaben (ZA) beim Polizeipräsidium Duisburg ist in der Führungsstelle ZA zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Sachbearbeitung (w/m/d) in der Führungsstelle der Direktion Zentrale Aufgaben – Schwerpunkt Personal (w/m/d)
Die Direktion ZA ist eine von fünf Direktionen und beinhaltet vor allem Verwaltungstätigkeiten. Sie besteht aus insgesamt drei Dezernaten mit 12 Sachgebieten, dem Polizeiärztlichen Dienst und der Führungsstelle.
Die Führungsstelle ist eine Stabstelle und befasst sich mit dem Qualitäts- und Prozessmanagement innerhalb der Direktion ZA. Die Mitarbeitenden beraten und unterstützen die Direktionsleitung.
Das Polizeipräsidium Duisburg bietet einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten. Zudem wird die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege durch verschiedene Maßnahmen gefördert. Darüber hinaus gibt es verschiedene Dienstsportangebote und Maßnahmen im Behördlichen-Gesundheitsmanagement (BGM).
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Wernitz (Tel.: 0203/280-1285) oder Frau Bender (Tel.: 0203/280-1273) und für fachliche Rückfragen Herr Tuschen (Tel.: 0203/280-1006) gerne zur Verfügung.
Die Bewerbung reichen Sie bitte spätestens bis zum 14.08.2025 online über das Jobportal der Polizei NRW ein.
Hinweise:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Der Arbeitsbereich ist grundsätzlich eine Vollzeitstelle, eine Teilzeitbeschäftigung ist jedoch auch möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.