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Sachgebietsleitung ZA 24 (m/w/d)

Sachgebietsleitung ZA 24 (m/w/d)

locationFriedrich-Engels-Allee 228, 42285 Wuppertal, Deutschland
Teilzeit

Im Polizeipräsidium Wuppertal ist in der Direktion ZA, ZA 2, Sachgebiet 24 folgende Funktion zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:

Sachgebietsleitung ZA 24 (m/w/d)

Das Polizeipräsidium Wuppertal ist mit ca. 1900 Mitarbeitern zuständig für das Bergische Städtedreieck Wuppertal, Remscheid und Solingen.

Die Direktion Zentrale Aufgaben gliedert sich in die Dezernate

  • ZA 1 – Haushalt, Vergabe, Waffen- und Versammlungsrecht, Liegenschaften
  • ZA 2 – Personalangelegenheiten, Aus- und Fortbildung
  • ZA 3 – Technik, IT-Sicherheit

und den Polizeiärztlichen Dienst.

Dienststelle ist das Polizeipräsidium Wuppertal – Dienstort ist Wuppertal.

Funktion:

Leitung ZA 24

Zuordnung der Funktion:

Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW (LG 2.1)

Organisatorische Anbindung:

  • Unterstellung: Leiter ZA 2
  • Vertritt: Arbeitsschutzbeauftragten

Führung:

  • Personaler Verantwortungsbereich: Mitarbeitende des Sachgebietes
  • Führungsspanne: z.Zt. 7 Mitarbeitende

Konstitutive Voraussetzung:

  • Beamtin oder Beamter der Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW mit der Befähigung für die LG 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes NRW, der Deutschen Rentenversicherung, des allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (vgl., § 1 VAP 2.1)
  • oder
    • Beamte der Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW, die die Voraussetzungen gem. § 1 a VAP 2.1 erfüllen (z. B. Diplom Finanzwirte oder - Rechtspfleger)
  • oder
    • Bundesbeamte oder Beamte anderer Bundesländer der Besoldungsgruppe A 11 BBesO, die die Voraussetzungen gem. § 10 LBG NRW, § 53 I LVO NRW erfüllen (Beamte, die die Laufbahnbefähigung vor bzw. nach dem 01.04.2009 erworben haben).

Ihre erfolgskritischen Aufgaben sind:

  • Leitung des Sachgebietes, Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht
  • Planen eines effizienten und effektiven Personal- und Mitteleinsatzes
  • Koordinierung und Gestaltung von Grundsatzangelegenheiten sowie Rahmenbedingungen für die Aufgabenwahrnehmung des SG ZA 2.4
  • Fördern und Fordern von Mitarbeiter(innen) durch den Einsatz von Führungsmitteln und -methoden
  • Förderung der kollegialen, vertrauensvollen Zusammenarbeit. Erkennen von Konflikten und Herbeiführen von individuellen Lösungen
  • Umsetzung von Zielen, Rahmenvorgaben und Standards über geordneter Ebenen
  • Repräsentation des Sachgebietes
  • Wahrnehmung der Aufgabe des Arbeitsschutzkoordinators mit Arbeitsraten im Arbeitsschutz
  • Abwesenheitsvertretung des Arbeitsschutzbeauftragten

Ihre erfolgssichernden Kompetenzenmerkmale:

  • Entscheidungs- und Umsetzungsfähigkeit
  • Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Mitarbeiter-/Teamführungsfähigkeit
  • Fachwissen
  • Organisations- und Planungsfähigkeit
  • Lernfähigkeit
  • Präsentations- und Moderationstechniken

Die Stelle soll für mindestens 4 Jahre besetzt werden, um eine kontinuierliche und qualifizierte Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.

Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen Schwerbehinderter und gleichgestellter Personen im Sinn des § 2 Abs. 1 SGB IX sind erwünscht.

Die Funktion ist auch in Teilzeit zu besetzen.

Hinweis:

​​​​​​​Bewerber/-innen, die die formalen Voraussetzungen (bereits verbeamtet / entsprechende Laufbahnbefähigung) nicht erfüllen, sind aus Rechtsgründen aus dem Verfahren auszuschließen. Es wird in diesen Fällen dringend gebeten, von einer Bewerbung abzusehen.

Ansprechpartner für Rückfragen und Vorstellungsgespräche:

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte bis 20.12.2025 über den nachfolgenden Link (Jobportal) ein:

https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=application&jobad_id=2283

In der Bewerbung ist das Einverständnis zur Anforderung der Personalakte zu erklären. Die Auswahlentscheidung wird gegebenenfalls auf Grundlage eines strukturierten Interviews erfolgen.

Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der Bewerbung bei der Polizei NRW werden bei Ihnen personenbezogenen Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

  1. Angaben zum Verantwortlichen
    Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
    Polizeipräsidium Wuppertal
    Friedrich-Engels-Allee 228
    42285 Wuppertal
    Telefon: 0202/284-0 / Telefax: 0211/284-8448
    E-Mail: poststelle.wuppertal@polizei.nrw.de
    E-Government: poststelle@polizei-wuppertal-nrw.de-mail.de
    poststelle@polizei-wuppertal.sec.nrw.de
    Internet: https://wuppertal.polizei.nrw
  2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen
    entfällt
  3. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
    Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen lauten:
    Behördlicher Datenschutzbeauftragter des PP Wuppertal
    Friedrich-Engels-Allee 228
    42285 Wuppertal
    Telefon: 0202/284-2009 / Telefax: 0211/284-8448
    E-Mail: datenschutz.wuppertal@polizei.nrw.de
  4. Angaben zu der Aufsichtsbehörde
    Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW):
    Kavalleriestr. 2-4
    40213 Düsseldorf
    Telefon: 0211/38424-0 / Telefax: 0211/38424-10
    E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
    Internet: www.ldi.nrw.de
  5. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung
    1. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung bei der Polizei NRW erhoben.
    2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
  6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist)
    Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an das Bundesamt für Justiz für Anfragen beim Bundeszentralregister (BZR) und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister (VStR) sowie an Polizei- und Verfassungsschutzbehörden.
    Ihre Einwilligung für die Übermittlung und Überprüfung Ihrer Daten ist gemäß der Vorschrift des Art. 88 DSGVO i.V.m. § 18 (4) Datenschutzgesetz NRW nicht erforderlich.
  7. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation
    Sowie
    entfällt, da nicht beabsichtigt
  8. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert.
    Bei Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses werden die Daten zu Ihrer Person in die Personaldatenbank übernommen, im Ablehnungsfall oder bei Vorliegen anderer Gründe, die einem Beschäftigungsverhältnis entgegenstehen sollten, werden die Daten zu Ihrer Person gelöscht.
  9. Rechte der Betroffenen
    Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
    • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO)
    • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
  10. Widerrufsrecht bei Einwilligung entfällt
  11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
    Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Bogens.
  12. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
    Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereit stellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungs-prozess ablehnen müssen.

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