Bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle für den Kreis Euskirchen ist ab dem 01.09.2026 die Stelle
einer Schulpsychologin/ eines Schulpsychologen (m/w/d)
befristet bis zum 31.08.2027 mit 39 Stunden zu besetzen.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle für den Kreis Euskirchen bietet für alle Schulen des Kreises Euskirchen – Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, Erziehungsberechtigte, schulische Mitarbeitende – individuelle Beratung sowie präventive Unterstützungsmaßnahmen, Supervision, Coaching, Workshops/Fortbildung und Elemente der Schulentwicklung an. Die Angebote umfassen zudem das Themenfeld des schulischen Krisenmanagements.
Aufgaben:
- Beratung unter Einbezug schulpsychologischer Diagnostik von Schülerinnen und Schülern, ihren Familien und ihren schulischen Bezugspersonen zu Fragestellungen im Rahmen der schulischen Entwicklung
- Beratung, Supervision, Coaching von Lehrkräften sowie pädagogischen Fachkräften und Schulleitungen
- Konzeption und Durchführung von Workshops und Fortbildungen zu schulpsychologischen Themen (z.B. Lehrkräftegesundheit, Kommunikation, Förderkonzepte, Gewalt- und Krisenprävention) für Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende in Schulen
- Unterstützung / Moderation von Schulentwicklungsmaßnahmen
- Supervision/Fallberatung für Gruppen von schulischen Mitarbeitenden
Beschäftigungsverhältnis:
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 13 TV-L.
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossenes Studium der Psychologie
- an einer Universität mit Diplom oder Masterabschluss
- an einer Fachhochschule mit Mastergrad (Nach Einstufung in einem Akkreditierungsverfahren als ein für den höheren Dienst eingestuftes Studium)
- möglichst 1-jährige hauptberufliche Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachstudiums, die der Vorbildung des Bewerbers/der Bewerberin entspricht und die ihm/ihr die Eignung zur selbständigen Tätigkeit in seiner/ihrer Laufbahn vermittelt hat.
Folgende weitere fachlichen und persönliche Kompetenzen sind erwünscht:
- Überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der pädagogischen und klinischen Psychologie, möglichst Schulpsychologie, insbesondere diagnostische und Beratungskompetenzen (z.B. durch Praktika, Fort- und Weiterbildung)
- Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Organisationspsychologie und Gruppenmoderation, Fortbildungskonzeption und -durchführung sowie Beratung von Organisationen, möglichst im schulischen Kontext
- Fähigkeit zu systemischer Analyse und Vorgehensweise (optimal durch Qualifikation in Systemischer Beratung)
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich schulischer Krisenprävention und -intervention bzw. Bereitschaft zur Einarbeitung in diese Themen
- Besitz der Erlaubnis zum Führen eines Pkws
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte (unter Angabe des Aktenzeichens: 47.9-PSY-EU-Voll) bis spätestens
17.06.2026
(Es gilt der Eingang bei der Bezirksregierung Köln) per E-Mail in einem PDF-Dokument (max. 5 MB) an
Art des Abschlusses
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
- Schüler

