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Schulpsychologin / Schulpsychologe (m/w/d) beim Schulpsychologischen Dienst des Oberbergischen Kreises

Schulpsychologin / Schulpsychologe (m/w/d) beim Schulpsychologischen Dienst des Oberbergischen Kreises

locationHindenburgstraße 24, 51643 Gummersbach, Deutschland

Beim Schulpsychologischen Dienst des Oberbergischen Kreises ist ab sofort die Stelle einer/eines

Schulpsychologin / Schulpsychologen (m/w/d)

befristet bis zum 28.02.2027 in Vollzeit zu besetzen.

Aufgaben:

Das Aufgabengebiet umfasst neben der Diagnose und Beratung im Einzelfall auch die intensive Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulen. Einzelfallübergreifende Arbeit findet in Form von Unterrichtsbeobachtungen, Supervisionen, Lehrkräftefortbildungen sowie Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung und Umsetzung von Förderkonzepten statt.

Beschäftigungsverhältnis /Vergütung:

Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses durch das Land NRW auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 13 TV-L.

Anforderungsprofil:

Voraussetzung:

  1. Abgeschlossenes Studium der Psychologie
    • an einer Universität mit Diplom oder Masterabschluss
    • an einer Fachhochschule mit Mastergrad (Nach Einstufung in einem Akkreditierungsverfahren als ein f. d. höheren Dienst eingestuftes Studium)
  2. Möglichst 1-jährige Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachstudiums, die der Vorbildung des Bewerbers/der Bewerberin entspricht und die ihm/ihr die Eignung zur selbständigen Tätigkeit in seiner/ihrer Laufbahn vermittelt hat.

Folgende weitere fachliche und persönliche Kompetenzen sind erwünscht:

  • Überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Erfahrung in den genannten Aufgabengebieten, insbesondere in Diagnostik, Intervention und Beratung sowie pädagogischer Psychologie.
  • Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Fortbildung von Lehrkräften, Systemberatung wie in der Moderation von Fallbesprechungsgruppen
  • Erfahrung in Projektarbeit
  • Besitz der Erlaubnis zum Führen eines PKW

Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) sowie von Bewerberinnen und Bewerbern mit Einwanderungsgeschichte sind gewünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Ihre schriftliche Bewerbung mit allen erforderlichen Nachweisen richten Sie bitte bis spätestens

07.01.2026

(Es gilt der Eingangsstempel der Bezirksregierung Köln)

per E-Mail und unter Angabe des Aktenzeichens 47-PSY-OBK in einem PDF-Dokument (max. 5 MB) an

bewerbung.schulpsychologie@brk.nrw.de

Art des Abschlusses

  • Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie

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