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Schulpsychologin / Schulpsychologe (m/w/d) beim Schulpsychologischen Dienst des Rheinisch-Bergischen Kreises

Schulpsychologin / Schulpsychologe (m/w/d) beim Schulpsychologischen Dienst des Rheinisch-Bergischen Kreises

locationAm Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, Deutschland

Beim Schulpsychologischen Dienst des Rheinisch-Bergischen Kreises ist ab sofort die Stelle

eines Schulpsychologen / einer Schulpsychologin (m/w/d)

im Umfang von 23 Wochenstunden befristet bis zum 31.07.2026 zu besetzen.

Aufgaben:

Das Aufgabengebiet umfasst sowohl die Unterstützung der Schulen, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der in den Schulen tätigen Fachkräfte bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages, als auch die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern bei Schulproblemen und Erziehungsfragen mit den Erkenntnissen der Psychologie.

Beschäftigungsverhältnis:

Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 13 TV-L.

Anforderungsprofil:

Voraussetzung:

  1. Abgeschlossenes Studium der Psychologie
    • an einer Universität mit Diplom oder Masterabschluss
    • an einer Fachhochschule mit Mastergrad (Nach Einstufung in einem Akkreditierungsverfahren als ein f. d. höheren Dienst eingestuftes Studium)
  2. Möglichst 1-jährige Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachstudiums, die der Vorbildung des Bewerbers/der Bewerberin entspricht und die ihm/ihr die Eignung zur selbständigen Tätigkeit in seiner/ihrer Laufbahn vermittelt hat.

Folgende weitere fachliche und persönliche Kompetenzen sind erwünscht:

  • Überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Erfahrung in den genannten Aufgabengebieten, insbesondere in Diagnostik, Intervention und Beratung sowie pädagogischer Psychologie
  • Erfahrung in Projektarbeit und Fortbildung von schulischen Fachkräften
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich schulischer Krisenprävention und –intervention bzw. Bereitschaft zur Einarbeitung in diese Themen
  • Bereitschaft zur Übernahme eines Präsenztages in einer Außenstelle
  • Besitz der Erlaubnis zum Führen eines Pkw´s

Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) sowie von Bewerberinnen und Bewerbern mit Einwanderungsgeschichte sind gewünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 22.10.2025 (Es gilt der Eingangsstempel der Bezirksregierung Köln) per E-Mail und unter Angabe des Aktenzeichens 47-PSY-RBK in einem PDF-Dokument (max. 5 MB) an

bewerbung.schulpsychologie@brk.nrw.de

Art des Abschlusses

  • Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
  • Schüler

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