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Schulpsychologin  / Schulpsychologe (w/m/d)

Schulpsychologin / Schulpsychologe (w/m/d)

locationKurt-Schumacher-Straße 2, 45881 Gelsenkirchen, Deutschland
remoteTeilweise Homeoffice
Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)

Die Bezirksregierung Münster besetzt zum 01.10.2026
drei befristete Teilzeitstellen als

Schulpsychologe/Schulpsychologin (w/m/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L)

an der Regionalen Schulberatungsstelle der Stadt Gelsenkirchen:

1. Stellenumfang von 0,30 befristet bis 31.01.2028

2. Stellenumfang von 0,10 befristet bis 31.01.2028

3. Stellenumfang von 0,50 befristet bis 31.01.2028

Der Einsatz erfolgt am Standort Gelsenkirchen.

Einstellungsvoraussetzungen:

Zugangsvoraussetzung ist ein an einer Universität mit der Diplom– Prüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignet eingestuftes, Studium der Psychologie an einer Fachhochschule.

Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.

Berufserfahrung im schulpsychologischen Dienst ist förderlich.

Die Bereitschaft, ein privates Kraftfahrzeug für die dienstlich erforderlichen Fahrten (gegen Erstattung nach dem Landesreisekostengesetz) einzusetzen, ist wünschenswert.

Die Einstellung erfolgt als Regierungsbeschäftigte:r in der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.

Die Arbeitszeit regelt sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Es ist notwendig, zu den Servicezeiten der Beratungsstelle tätig sein zu können. Mobiles Arbeiten ist möglich und notwendig. Die Teilnahme an den Teamsitzungen (derzeit am Dienstag) ist obligatorisch.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.

Aufgabenschwerpunkte:

Schulpsychologie unterstützt die Schulen aller Schulformen (einschl. der Ersatzschulen) der Stadt Gelsenkirchen, die Lehrkräfte sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages.

In der Regionalen Schulberatungsstelle arbeiten Beschäftigte des Landes und kommunale Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zusammen. Kooperationsbereitschaft wird vorausgesetzt.

Der Einsatz in den Schulen der Stadt umfasst die Hälfte der Arbeitszeit.

Die Aufgaben der Schulpsychologie erfolgen auf der rechtlichen Grundlage des Erlasses vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15).

Hierzu gehören u. a.:

  • Organisationsberatung von Schulen
  • Organisationspsychologische Schulentwicklungsbegleitung
  • Supervision und Coaching
  • Planung, Durchführung und Moderation von Fortbildungen
  • Unterstützung von Schulen bei krisenhaften Situationen
  • Individualberatung von Lehrkräften und anderen Schulmitarbeiter*innen.
  • Kooperation mit Netzwerkpartner*innen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.

Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.

Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.

Hinweis:

Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.

Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis, Gleichwertigkeitsnachweis der ZAB bei ausländischem Abschluss, Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise) übermitteln Sie bitte über nachfolgenden Link bis zum 13.04.2026:

https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535312

Die erforderlichen Unterlagen (Abschlusszeugnis und ZAB-Bescheinigung bei einem ausländischen Master) müssen innerhalb der Bewerbungsfrist vorgelegt werden. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.

Auskünfte über die konkrete Stelle erhalten Sie bei der Leitung der Regionalen Schulberatungsstelle Herr Joiko (Tel.: 0209 169-6681), Auskünfte über das Verfahren bei Frau Dieker (Tel.: 0251/411-5615).

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Münster einverstanden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier:

Art des Abschlusses

  • Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie

Berufserfahrung

  • Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)

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