
🚀Starten Sie durch im Finanzamt Wiedenbrück! Unbefristete Stelle im Bereich der Geschäftsstelle (m/w/d)
Sie suchen einen sicheren und mitarbeiterorientierten Arbeitgeber?
Sie lieben es zu organisieren, den Umgang mit Menschen und haben ein freundliches Auftreten? Dann kommen Sie in unser Team!
Zum 01.01.2026 bieten wir Ihnen eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Std. 50 Min./Woche), E 6 TV-L, in unserer Geschäftsstelle im Finanzamt Wiedenbrück.
Was Sie bei uns erwartet:
Unsere Geschäftsstelle ist das organisatorische Herz des Finanzamtes Wiedenbrück: Hier läuft alles zusammen, von Personalangelegenheiten der über 200 Beschäftigen, über die Finanzbuchhaltung bis hin zum Gebäudemanagement.
Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher Arbeitsalltag mit spannenden Aufgaben, die nicht jeden Tag gleich sind:
✅ Unterstützung der Geschäftsstellenleitung
✅ Mitarbeit in Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten
✅ Finanzbuchhaltung
✅ Bearbeitung von Gleitzeit-, Urlaubs- und Krankmeldungen
✅ Organisation von Fortbildungs-Meldungen
✅ Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
✅ Vertretungsweise: Reisekostenbearbeitung & Dienstwagenverwaltung
Hier brauchen Sie Flexibilität, schnelle Auffassungsgabe und einen kühlen Kopf, wenn’s mal trubelig wird.
Und: Verschwiegenheit, Teamgeist und ein freundliches Auftreten sind für uns selbstverständlich.
Was wir uns von Ihnen wünschen:
- Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als:
- Kaufleute für Hotelmanagement
- Kaufleute für Büromanagement
- Kaufleute für Tourismus und Freizeit
- Industriekaufleute
- Kaufmännische Assistenten/Wirtschaftsassistenten
- Verwaltungsfachangestellte
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Ihrem Bereich oder vergleichbar (Büro-/Assistenz-Erfahrung ist ein Plus)
✨ Kommunikationsstärke und Freude am Umgang mit Menschen
✨ Organisationsgeschick und Lust, selbständig Verantwortung zu übernehmen
✨ Veränderungsbereitschaft und Belastbarkeit
✨ Konfliktfähigkeit und Teamfähigkeit
✨ Sicherer Umgang mit MS Office und PC-Anwendungen
Was wir Ihnen bieten
🌟 Sicherer Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten und Teilzeitmodellen, Jahressonderzahlung und betrieblicher Altersvorsorge.
🌟 Vergütung nach der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach einer erfolgreichen Einarbeitungszeit und bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Weiterentwicklung bis zur Entgeltgruppe 9a möglich.
🌟 Vielfältige, eigenverantwortliche Aufgaben statt stupider Routinen
🌟 Ein wertschätzendes, kollegiales Arbeitsumfeld, in dem Teamarbeit wirklich gelebt wird
🌟 Die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen zu erweitern und eigene Ideen einzubringen
🌟 Eine umfassende Einarbeitung, damit Sie sich sicher fühlen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Diese Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Klingt gut? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams im Finanzamt Wiedenbrück!
Sie haben noch Fragen? Wir sind für Sie da!
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Finanzamt Wiedenbrück Frau Petermann (Tel.: 05242 934 2770) und Frau Lewrenz (Tel.: 05242 934 2143) zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 29.08.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534698
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
- Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
- Arbeitszeugnisse
- Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
- Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den oben genannten Link eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Wiedenbrück ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Wiedenbrück
Am Sandberg 56
33378 Rheda-Wiedenbrück
05242/934-0
E-Mail: Service@FA-5347.fin-nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Wiedenbrück erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Warendorf:
c/o Finanzamt Wiedenbrück
Am Sandberg 56
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA5347@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Kamp-Lintfort (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
· Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
· Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
· Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
· Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
· Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
Berufserfahrung
- Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)