
Unbefirstete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Bereich Fahrdienst in der Oberfinanzdirektion NRW am Dienstsitz Köln
In der Oberfinanzdirektion NRW ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstsitz Köln eine Stelle für Mitarbeiter m/w/d im Bereich Fahrdienst zu besetzen. Dienstort ist die Außenstelle in der Geestemünder Str. 44, 50735 Köln.
Das Tätigkeitsfeld umfasst überwiegend Akten- und Materialtransporte mit Kleintransportern bis 3,5 t und einem LKW bis 7,5 t (mit Hebebühne) sowie Personenbeförderungen im Rahmen der Urlaubsvertretung für den Fahrer des Oberfinanzpräsidenten.
Hauptaufgabe ist als Kraftfahrer m/w/d der tägliche Transport von Dienstpost, Paketen, Büromaterialien, Vordrucken, Akten und vereinzelt Möbeln zu den Dienststellen der Steuerverwaltung im Lande NRW.
Zu den weiteren wahrzunehmenden Aufgaben im Fahrdienst gehören insbesondere:
- Be- und Entladen der Fahrzeuge unter Beachtung der Verpflichtungen
zur Ladungssicherung gem. StVO - Sortierung / Kommissionierung der Dienstpost
- Führen, Pflegen und Warten von Dienstkraftfahrzeugen
- Führung von Fahrtenbüchern
An die Bewerber/innen werden folgende Anforderungen gestellt:
- Führerschein Klassen B und C 1 (frühere Klasse 3)
- eigenverantwortliches, qualitäts- und teamorientiertes Arbeiten
- eine den oben genannten Anforderungen entsprechende physische Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit (Heben und Transportieren schwerer Gegenstände bis 20 kg)
- Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft
- Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeit und die Bereitschaft zum Dienst zu außergewöhnlichen Zeiten während der Urlaubsvertretung als Fahrerin oder Fahrer des Oberfinanzpräsidenten
- Motivation und Lernbereitschaft
- Verschwiegenheit und hohe Vertrauenswürdigkeit
- gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist erwünscht.
Die Tätigkeit sieht eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 4 TV-L vor.
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 27.11.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535018
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopien aller Zeugnisse über abgelegte Prüfungen
- Sämtliche vorhandene Arbeitszeugnisse
- Kopie des gültigen Führerscheins
Ihre Ansprechpersonen:
Für weitere Auskünfte zum Arbeitsgebiet stehen Ihnen der Referent Herr Heinrichs (0251/934-2218) und Geschäftsstellenleiterin Frau Gänsler (0251/934-2619) zur Verfügung.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
Tel.: 0251/934-0
E-Mail: service-5300@fv.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
- Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
