
Unbefristete Stelle im pädagogischen Dienst
Bei der Justizvollzugsanstalt Siegburg handelt es sich um eine Vollzugseinrichtung mit einer festgesetzten Belegungsfähigkeit von derzeit 568 Haftplätzen. Die Vollstreckungszuständigkeit umfasst den Vollzug von Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft an erwachsenen männlichen Inhaftierten. Zudem ist eine Sozialtherapeutische Abteilung mit 75 Haftplätzen vorhanden. Der Pädagogische Dienst der Justizvollzugsanstalt ist derzeit mit drei Planstellen ausgestattet. Die Leitung wird durch eine Kraft des Pädagogischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt Siegburg wahrgenommen. Die Kräfte des Pädagogischen Dienstes sind in ein interdisziplinäres Team eingebunden. Die Unterrichtserteilung erfolgt bei heterogener Zusammensetzung der Klassen in kleineren Einheiten mit maximal 12 Teilnehmern.
Nähere Informationen zur Behörde finden Sie unter www.jva-siegburg.nrw.de
Bei der Justizvollzugsanstalt Siegburg ist derzeit in der Laufbahn des Pädagogischen Dienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, eine unbefristete Vollzeitstelle der Besoldungsgruppe A13 LBesO A NRW (Oberlehrer/in) bzw. Entgeltgruppe 13 TV-L mit einer Lehrerin / mit einem Lehrer zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Wochenstunden für beamtete Lehrkräfte bzw. 39 Wochenstunden und 50 Minuten für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Nach Maßgabe der institutionellen Regelungen liegt eine Präsenzpflicht vor.
Die Tätigkeit umfasst die schulische Betreuung von Strafgefangenen gemäß den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 - IV. 54) JMBl. NRW S. 3 - in der Fassung vom 6. Juli 2017 - JMBl. NRW S. 198 -).
Dem Pädagogischen Dienst der Justizvollzugsanstalt Siegburg obliegen folgende Aufgaben:
- Erteilung/ Durchführung von
- Förderunterricht für die Inhaftierten in den Fächern Mathematik und Naturwissenschaften, ggfls auch Deutsch
- Förderunterricht für die Inhaftierten zum Erlernen des eigenverantwortlichen Arbeitens (Lernförderung) sowie
- Fördermaßnahmen für Gefangene mit Migrationshintergrund im Umfang von bis zu 24 Unterrichtsstunden
- Organisation von Unterrichtskursen - Mitwirkung an der Erstellung pädagogischer Konzepte
- Fertigung von Stellungnahmen und Beurteilungen über die Teilnehmer/innen
- Klärung von Förderungsbedarf bei einzelnen Lehrgangsteilnehmern/-innen in Kooperation mit dem Bereich berufliche Bildung
- Mitwirkung an vollzuglichen Entscheidungen sowie Bereitschaft zur Teilnahme an Vollzugskonferenzen
- Mitwirkung in einer interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe zur Optimierung des Bildungs- und Beratungsangebots in der Berufsförderungsstätte
- Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen
- Interesse an eigener Fortbildung und Wahrnehmung entsprechender Angebote
Eingestellt werden grundsätzlich Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe, die Sekundarstufe I oder für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für Realschulen oder die Sekundarstufe II, für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder für das Lehramt an Sonder- oder Förderschulen. Ausnahmen, insbesondere die Einstellung von Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen oder von Universitätsabsolventinnen und -absolventen mit Magisterabschluss in den gehobenen pädagogischen Dienst, bedürfen der Zustimmung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sogenannten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern steht die Laufbahn des Pädagogischen Dienstes grundsätzlich offen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Nachweis eines an einer Universität erworbenen - nicht lehramtspezifischen - Hochschulabschlusses - Mindestens 12 Monate Unterrichtserfahrung, möglichst aus der Unterrichtung von Inhaftierten, in Vollzeit (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) bzw. 24 Monate Unterrichtserfahrung aus anderen Bereichen - Nachweis über entsprechende Fortbildung(en) in Methodik und Didaktik
Ein Nachweis der Befähigung im Wege einer Lehrprobe durch den Fachbereich Pädagogik im Justizvollzug des Landes-Nordrhein-Westfalen wäre für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zusätzlich erforderlich, würde dann aber ggf. durch die hiesige Behörde veranlasst werden. Die Lehrerin oder der Lehrer verfügt über - die Lehrbefähigung möglichst für die Unterrichtsfächer Mathematik und Naturwissenschaften - die Bereitschaft, auch fachfremd zu unterrichten - fundiertes pädagogisches Fachwissen - gute Kenntnisse in moderner Informationstechnik und im Bereich des E-Learning - gute Methodenkompetenz im Umgang mit lernschwachen Persönlichkeiten - gute Kenntnisse im Umgang mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten
Die Lehrerin oder der Lehrer verfügt über - ein positives Menschenbild - Bereitschaft zur Arbeit mit Inhaftierten - Einfühlungsvermögen im Umgang mit teilweise schwierigen Persönlichkeiten - Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit - Flexibilität und Zuverlässigkeit - Zielstrebigkeit, Selbstvertrauen, physische und psychische Belastbarkeit - die Fähigkeit zur permanenten Motivation von Inhaftierten - eine ausgeprägte Frustrationstoleranz - Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team mit unterschiedlichen Berufsgruppen - Bereitschaft zur Einarbeitung in ein fachfremdes Gebiet und zur Aneignung der grundlegenden Kenntnisse über die Bestimmungen im Justizvollzug - Kommunikations-, Konflikt- und Vermittlungsfähigkeit - Interesse für die Belange des Strafvollzuges über die Unterrichtserteilung hinaus.
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Leiterin des Pädagogischen Dienstes der Justizvollzugsanstalten Rheinbach und Siegburg Frau Rebecca Fischer Tel.: 02241 - 307-5334 rebecca.fischer@jva-siegburg.nrw.de
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 31.12.2025 an:
Die Leiterin der JVA Siegburg, Luisenstrasse 90, 53721 Siegburg
E-Mail-Adresse: poststelle@jva-siegburg.nrw.de
Der Bewerbung sind beizufügen:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
- Kopie des Schulentlassungszeugnisses
- Kopie des 1. Staatsexamens für die Lehrbefähigung an öffentlichen Schulen oder den Master of Education (Primarstufe, Sekundarstufe I und II, Sonderpädagogik) und das abgeschlossene 2. Staatsexamen
- Arbeitszeugnisse über bisherige Beschäftigungen
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
