
Urkundsbeamtin / Urkundsbeamter der Geschäftsstelle sowie Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter in Justizverwaltungssachen der Laufbahngruppe 2.1
Bei dem
Verwaltungsgericht Minden
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
für Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter (m/w/d)
in Justizverwaltungssachen
in der Wertigkeit der Bandbreite der Besoldungsgruppen
A 9/A10 LBesO bzw. EG 9b/10 TV-L – Laufbahngruppe 2.1
zu besetzen.
Das Verwaltungsgericht hat seinen Sitz in der ostwestfälischen Stadt Minden. Es befindet sich zusammen mit dem Amtsgericht Minden und dem Arbeitsgericht Minden im Gerichtszentrum am Königswall zentral in der Stadt.
Das Verwaltungsgericht Minden ist eines von sieben Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen. Übergeordnetes Gericht und in der Verwaltungsstruktur Mittelbehörde für die sieben Verwaltungsgerichte ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster.
Nähere Informationen stehen unter den folgenden Verlinkungen zur Verfügung.
Verwaltungsgericht Minden: https://www.vg-minden.nrw.de/
Verwaltungsgerichtsbarkeit: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht
Ihre Aufgaben:
Die zu besetzende Stelle in der Laufbahngruppe 2.1 eignet sich in besonderer Weise zum Einstieg in die Bearbeitung von Aufgaben in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Als künftiges Teammitglied bei uns obliegen Ihnen folgende Aufgaben:
- Den der Laufbahngruppe 2.1 vorbehaltenen Aufgaben der Geschäftsstelle in Rechtssachen, insbesondere Rechtsantragstelle, Kostenfestsetzung und Vorprüfung von Anträgen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
- Sie bearbeiten gestalterisch und projektorientiert zusätzlich Verwaltungsaufgaben im Wegen der Einzelzuweisung (z. B. in den Bereichen Personal-, Bau- und Mietangelegenheiten, Beschaffungen und Arbeitsschutz).
Ihre Qualifikation und Ihr Profil:
Sie passen am besten zu uns, wenn Sie
- Beamtin oder Beamter der Laufbahngruppe 2.1 (nichttechnischer Dienst) in Voll- oder Teilzeit (vorzugsweise Dipl. Rechtspfleger/in, Diplom Finanzwirt/in, Diplom Verwaltungswirt/in) sind oder über ein vergleichbar erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium bzw. einen entsprechenden Studienabschluss (z. B. Erstes juristisches Examen, Diplom Jurist/-in) verfügen, oder
- die Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) erfolgreich absolviert haben.
- Spaß daran haben, sich in den jeweiligen Fachbereich einzuarbeiten und an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
- die Fähigkeit zum eigenständigen Arbeiten und Bereitschaft zur selbstständigen Entwicklung von Lösungsansätzen verbunden mit Verantwortungsbereitschaft haben.
- freundlich und sicher auftreten sowie Freude an der Kommunikation mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts sowie von unterschiedlichen Behörden innerhalb und außerhalb der Justiz haben.
- Flexibel und belastbar sind.
Unser Angebot:
Wir bieten beim Verwaltungsgericht Minden eine anspruchsvolle interessante, herausfordernde Tätigkeit mit einem großen Aufgabenspektrum. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
- flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Homeofficetagen
- einen regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr
- individuelle und umfangreiche Fortbildungs- sowie Personalentwicklungsmöglichkeiten
- ein behördliches Gesundheitsmanagement
- die Arbeitsplatzsicherheit im öffentlichen Dienst
Für die Besetzung der Stelle kommen Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2.1 bis zur Bes.Gr. A 10 LBesO A (nichttechnischer Dienst) sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte in Betracht. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt grds. eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b oder 10 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (EntGO TV-L). Die Stufenzuordnung wird bei der Einstellung geprüft. Darüber hinaus kann die Stelle in gleicher Weise mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden, die bislang nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
Der Einsatz kann – abhängig von der Vorbeschäftigung – zum Zwecke der Erprobung befristet werden. Die Anrechnung von einschlägiger Berufserfahrung in dem erlernten Beruf ist möglich.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen. Der Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG bleibt hiervon unberührt.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX ist ausdrücklich erwünscht. Gleiches gilt für Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Für weitere Auskünfte steht Herr Leitender Regierungsdirektor Speier beim Oberverwaltungsgericht unter 0251 505-201 zur Verfügung. Auskünfte zum Aufgabenzuschnitt der Stelle erteilen Herr Regierungsamtsrat Schmeding (0571 8886-403) und Herr Regierungsamtmann Reuter (0571 8886-402), beide vom Verwaltungsgericht Minden.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. September 2025 vorzugsweise elektronisch an verwaltung@ovg.nrw.de oder auf dem Postweg an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, Tel.: 0251/505-0, Fax: 0251/505-352, E-Mail: datenschutz@ovg.nrw.de oder poststelle@ovg.nrw.de.
Die für den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI). Sie erreichen die LDI wie folgt:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier:
https://www.ovg.nrw.de/kontakt/impressum/zwi_datenverarbeitung/Informationsschreiben_Justizverwaltung_OVG.pdf
Art des Abschlusses
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
Berufserfahrung
- Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)