
Werksstudentische Hilfskraft für die IT-Abteilung
Bei dem
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
einer/s Regierungsbeschäftigten (m/w/d)
im Rahmen einer Werkstudententätigkeit
(weniger als 20 Wochenarbeitsstunden)
befristet bis zum 31.12.2026 zu besetzen.
Dienstort ist das Landessozialgericht in Essen.
Gesucht wird jeweils eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für den Bereich der Informationstechnik. Es handelt sich dabei um eine Stelle der Entgeltgruppe 6 TV-L = 17,82 € pro Std.
Das Aufgabengebiet beinhaltet Tätigkeiten aus den Bereichen
- Unterstützung des lokalen IT-Service (u. a. Anwendersupport vor Ort; PC/Drucker/Monitor/Headset etc. anschließen / austauschen)
- Hard- und Softwareinstallationen, kleinere Druckerreparaturen
- Leichte administrative Tätigkeiten
Das Bewerberprofil erfordert
- Gutes technisches Grundverständnis der Informationstechnik
- Gute Kenntnisse in den Microsoft-Office-Anwendungen (MS-Office 2024)
Vorausgesetzt wird im Übrigen
- Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Hohe Kommunikationsfähigkeit, insbesondere im Umgang mit IT-Anwendern
- Selbständiges Arbeiten
- Engagement, Flexibilität (auch hinsichtlich der Arbeitszeiten)
- Hohe Lernbereitschaft und -fähigkeit, sich in neue Softwareprogramme - insbesondere die Fachanwendungen der Justiz - einzuarbeiten
- freundliches, offenes Auftreten
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft und Fähigkeit zu Teamarbeit und ggf. auch zu Dienstreisen zu anderen Sozialgerichten mit dem Dienstwagen
Die Einstellung erfolgt gem. § 14 Abs. 2 TzBfG. Bewerberinnen/Bewerber, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Nordrhein-Westfalen standen, können nicht berücksichtigt werden.
Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbung von geeigneten schwerbehinderten Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX ist erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für Rückfragen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens stehen Ihnen Herr Lehmann (Tel. 0201/7992 - 7296) und Herr Hoppe (Tel. 0201/7992 - 7262) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 31.03.2026 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen an:
Der Präsident
des Landessozialgerichts
Nordrhein-Westfalen
Zweigertstraße 54
45130 Essen
E-Mail: verwaltung@lsg.nrw.de
