
„Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in der Zentralstelle Psychosoziale Unterstützung (ZPSU)“ (m/w/d) (Externe Stellenausschreibung)
Beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) ist in der Abteilung 3 am Standort Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt extern die Funktion einer Psychologin / eines Psychologen (w/m/d) mit psychotherapeutischer Approbation oder Supervisions-/Beratungsqualifikation als
„Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in der Zentralstelle Psychosoziale Unterstützung (ZPSU)“ (m/w/d) mit der Wertigkeit EG 13 TV-L
zu besetzen.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen - ein Stellenanteil von 0,50 unbefristet und ein Stellenanteil von 0,50 befristet mit Sachgrund (voraussichtlich bis zum 14.11.2027).
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) ist für die Ausbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes und sowie die Fortbildung zum Zweck der Qualifizierung der nordrhein-westfälischen Polizei zuständig. Diese umfassen das gesamte Aufgabenspektrum der Polizei: von den polizeilichen Kernaufgaben (Einsatzbewältigung und Gefahrenabwehr, Kriminalitätskontrolle und Verkehrssicherheitsarbeit) bis zu den Unterstützungsleistungen (Führung und Management, Technik, Recht und Verwaltung). Als professioneller Bildungsträger ist das LAFP NRW in erster Linie Dienstleister für die Polizei NRW.
Das LAFP NRW ist sowohl für landeszentrale Personalangelegenheiten (unter anderem Versetzungs- und Nachersatzverfahren) als auch die Personalwerbung und Auswahlverfahren für den Polizeidienst verantwortlich. Darüber hinaus berät es die 47 Kreispolizeibehörden des Landes in dienstrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel in Fragen der Personalentwicklung.
Die Behörde mit Sitz in Selm ist regional an folgenden Orten mit Bildungszentren vertreten: Münster, Schloß Holte-Stukenbrock, Neuss und Brühl.
Weitere Informationen über das LAFP NRW erhalten Sie auf der Homepage (https://lafp.polizei.nrw/).
Die ausgeschriebene Funktion ist in der Abteilung 3 dem Teildezernat 34.2 zugeordnet. Hier ist die Zentralstelle Psychosoziale Unterstützung (ZPSU) angesiedelt. Weitere Informationen finden Sie unter https://karriere.polizei.nrw/berufsfelder/zivilberufe/sozialwissenschaften/psychosoziale-unterstuetzung-bei-berufsbedingten-belastungen.
Die vakante Funktion umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Psychologische Beratung im Bereich Psychosoziale Unterstützung (PSU), u.a Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung präventiver Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Gesunderhaltung für Beschäftigte der Polizei NRW (z. B. in Form von Einzel-, Gruppen- und Teamangeboten); Psychosoziale Nachbereitung von polizeilichen Einsätzen, Ermittlungsgruppen und Ermittlungskommissionen
- Erarbeitung PSU-bezogener wissenschaftlicher Beiträge und Bereitstellung von Informationen zu psychosozialen Themenstellungen in Aus- und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, u.a. Erstellung von Vorlagen und Arbeitsbeiträgen zu wissenschaftlichen Konzeptionen, Berichten, Stellungnahmen und Forschungsprojekten im Themenfeld PSU; Recherche und Aufbereitung PSU-bezogener wissenschaftlicher Erkenntnisse
- Projektarbeit und Koordination des Fachaustausches in polizeiinternen und externen Netzwerken
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen der Fachaufsicht PSU
Formale Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie im Hauptfach (Diplom- oder Masterabschluss)
- und eine der folgenden Zusatzqualifikationen:
- Abgeschlossene oder weit fortgeschrittene Aus- oder Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Richtlinienverfahren (mind. Abschluss PT1)
- oder
- Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut und mindestens zweijährige Berufstätigkeit in Therapie oder Beratung von Erwachsenen
- oder
- Abgeschlossene zertifizierte Aus- oder Weiterbildung in Supervision oder einer Beratungsmethode (im Umfang von mind. 300 Unterrichtseinheiten)
- und eine der folgenden Zusatzqualifikationen:
- und
- mindestens zweijährige Berufstätigkeit in Therapie oder Beratung von Erwachsenen
Wünschenswert wären zudem nachgewiesene Kenntnisse bzw. Kriterien
- Berufserfahrung im Bereich Forschung und Lehre
- Berufserfahrung in der Beratung bzw. Therapie Erwachsener
- Berufserfahrung im Bereich Notfallpsychologie/ PSNV-E
Folgende Kompetenzen sind in besonderem Maße erforderlich:
- Analytische Fähigkeit
- Einfühlungsvermögen
- Kommunikationsfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
- Fachwissen
Das bieten wir Ihnen:
- Flexible Arbeitszeitmodelle, Telearbeit und die grundsätzliche Möglichkeit zur Beschäftigung in Teilzeit
- Einen spannenden, abwechslungsreichen und sicheren Arbeitsplatz
- Ein modernes Arbeitsumfeld mit guten Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
- Zusammenarbeit im landesweiten interdisziplinär aufgestellten Netzwerk polizeilicher Hilfsangebote
- Regelmäßige Supervisions- und Intervisionsangebote
- Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance
- Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliche Altersvorsorge und 30 Tage Jahresurlaub
Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten:
Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.
Sofern Sie weitere Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte Frau Dipl.-Psych. Herbers, Teildezernat 34.2 unter der Rufnummer 02592/ 68-3402.
Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Frau Splittgerber, Teildezernat ZA 2.1 unter der Rufnummer 02592/ 68-6216.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe des Aktenzeichens 3.34.2 WMA 06 bis zum 20.02.2026 an
- LAFP NRW
ZA 2.1, z. Hd. Frau Splittgerber
Im Sundern 1
59379 Selm - oder per Email (im PDF-Format) an:
ZA2.1-personalverwendung.LAFP@polizei.nrw.de
Das Auswahlverfahren findet voraussichtlich im März/April 2026 statt.
Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.
Datenschutz
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird - wenn Sie sich nicht von innerhalb des CN-Pols bewerben sollten- ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den untenstehenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”).
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte. Zudem erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass erforderliche Daten für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gespeichert werden. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise gem. der neuen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte der Anlage „Datenschutzhinweise DS-GVO2018“
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
Berufserfahrung
- Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)
