Justizvollzugsanstalt Geldern
Stellenbeschreibung / Anforderungsprofil
Beamter/Beamtin Allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)
bei der JVA Geldern (inklusive 24 Monate Laufbahnausbildung)
Stand: 04/2024
I. Stellenbeschreibung
1. Stellen-Funktionsbezeichnung:
Als Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst sorgen Sie dafür, dass Gefangene feste Regeln des Miteinanders einhalten und resozialisiert werden, d. h. nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.
Sie strukturieren ihren Tag, unterstützen beim Sport, betreuen bei der Krankenpflege, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren die Gefangenen, ihre individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu und helfen bei persönlichen Belangen.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten sorgen Sie dafür, dass die Gefangenen im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben.
Sie arbeiten regelmäßig im Schichtdienst (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) und auch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen. Dafür haben Sie auch mal unter der Woche frei und können sich auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen.
2. Benötigte Qualifikationen
- Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
- Zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt.
- Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
- Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
3. Ihre Perspektiven
- Sie werden zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis eingestellt. Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt; nach einer drei- bis sechsmonatigen Probezeit entsprechend der Entgeltgruppe 6.
- Innerhalb von drei Jahren erfolgen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung. Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz. Alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten derzeit außerdem einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge (Stand: Oktober 2023).
- Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis sehr wahrscheinlich. Sie erhalten dann eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7.
- Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.
4. Die Ausbildung im Detail
- Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres, dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken.
- An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm erhalten Sie Ihre theoretische Ausbildung (insgesamt neun Monate.) Sie erlernen u. a. die vollzugsrechtlichen Vorschriften und Regelungen, erhalten aber auch Einblicke in Kriminologie, Pädagogik oder Kommunikation und werden in Sicherungstechniken und Waffensicherung ausgebildet.
- Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvieren Sie bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate). Dort lernen Sie unterschiedliche Vollzugsformen kennen, z. B. den Untersuchungshaftvollzug, den geschlossenen Erwachsenenvollzug, den offenen Vollzug, den Jugendvollzug oder den Jugendarrest.
Wir begrüßen Bewerbungen von Personen unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwer behinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Bei Rückfragen können Sie sich an den Ausbildungsleiter Herrn Hunck (02831 921-199) oder den Verwaltungsleiter Herrn Andrzejewski (02831 921-124) wenden.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen (mit Lebenslauf und Nachweisen über die berufliche Qualifikation) an:
Die Leiterin der JVA Geldern, Möhlendyck 50, 47608 Geldern oder per E-Mail an poststelle@jva-geldern.nrw.de.