Drinnen Regeln für draußen vermitteln? Mehr als Schließer oder Wärter sein? Als Quereinsteiger in eine hochdotierte Ausbildung mit gesicherter Zukunft?
Dann bewirb Dich bei der Justiz NRW!
Die Einstellung erfolgt unbefristet mit der Absicht der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Insofern muss die Bereitschaft bestehen, den zweijährigen Vorbereitungsdienst in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zu absolvieren. Der Vorbereitungsdienst muss bis zum 40. Lebensjahr begonnen werden (§ 14 Abs. 3 LBG NRW).
1. Behörde:
Die Justizvollzugsanstalt Rheinbach ist eine Anstalt des geschlossene Vollzuges und zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen. Aktuell bietet die JVA Rheinbach eine Belegungsfähigkeit von 613 Haftplätzen.
2. Art der Stelle:
Im Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind mehrere Vollzeitstellen zu besetzen. Die Bereitschaft für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist zwingend erforderlich.
3. Vergütung / Besoldung:
Entgeltgruppe 4 TV-L, nach erfolgreicher Einarbeitungszeit (i.d.R. 3 Monate) erfolgt eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 6 TV-L.
Mit Beginn der Ausbildung, nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A NRW. Diese richten sich nach der Besoldungsgruppe des späteren Eingangsamtes (hier: A7). I. d. R. erhalten die Anwärter/innen neben den Anwärterbezügen einen Anwärtersonderzuschlag, welcher zuletzt 70% des Anwärtergrundbetrages betragen hat und für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.jvs.nrw.de/behoerde/bsng/30_info_bewerber/index.php
4. Aufgaben / Tätigkeiten:
Zu den Aufgaben der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes gehört der unmittelbare Umgang mit Menschen, die wegen des Verdachts oder aufgrund einer Straftat inhaftiert sind. Ziel des Strafvollzuges ist es, den Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Grundlage hierfür ist die menschenwürdige Behandlung der Inhaftierten. Die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind für die unmittelbare Versorgung, Beaufsichtigung, Betreuung und Behandlung der ihnen anvertrauten Menschen zuständig. Sie nehmen diese wichtige und interessante Tätigkeit in einem für unsere Gesellschaft bedeutsamen Umfeld wahr. Durch die von ihnen zu erfüllenden Aufgaben haben sie am meisten Kontakt mit den Inhaftierten und bestimmen damit maßgeblich die Atmosphäre in den Justizvollzugsanstalten. Im Umgang mit zum Teil schwierigen Menschen werden an die Bediensteten vielfältige Anforderungen gestellt. Die häufig wechselnden Situationen machen den Dienst anspruchsvoll, aber auch anregend und interessant.
Vorausgesetzt werden charakterliche Reife, Toleranz, Kontaktfähigkeit und insbesondere Verständnis beim Umgang mit inhaftierten Personen, da im Strafvollzug der Behandlungsgedanke im Vordergrund der Bemühungen um die Wiedereingliederung der Verurteilten in die Gesellschaft steht.
Hier finden Sie weitere Informationen auch über die Gestaltung des zweijährigen Vorbereitungsdienst:
5. Einstellungsvoraussetzungen:
Für die Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen kann zugelassen werden, wer
Ferner wird Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit erwartet.
6. Bewerbungsgesuche / -unterlagen:
Bewerbungen sind bis spätestens 30.11.2024, unter Beifügen der nachstehend genannten Unterlagen, an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rheinbach, Aachener Straße 47, 53359 Rheinbach, zu richten (poststelle@jva-rheinbach.nrw.de).
Urkunden und Zeugnisse sind als Kopien einzureichen. Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum Eignungsfeststellungsverfahren.
Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Sporttauglichkeitstest wird das Eignungsfeststellungsverfahren an zwei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. In schriftlichen und mündlichen Tests, sowie in Gesprächen mit erfahrenen Vollzugsbediensteten soll Ihre Eignung für diesen Beruf festgestellt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen Frau Pfaff oder Herr Bickmann (02226/86-149) gerne zur Verfügung.