
Ausschreibung einer befristeten Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Büroservice im Finanzamt Hagen
Ausschreibung einer Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Büroservice im Finanzamt Hagen
Im Finanzamt Hagen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Büroservice in Vollzeit zu besetzen.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Poststelle
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Öffnung, Kennzeichnung, Zuordnung, Sichtung, Abfertigung und Weiterleitung der eingehenden Post und Faxe
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Bearbeitung der Ausgangspost (u.a. frankieren)
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Fertigstellung der Ausgangspost für Botendienste und Post-Dienstleister
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Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen zum Teil umfangreichen Bewegung von Postmengen
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Zuordnen und weiterleiten eingehender E-Mails, Faxe und sonstiger elektronischer Eingänge
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Post- und Aktenverteilung im Haus
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Pflege elektronischer Listen und Übersichten
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- Pfortendienst innerhalb der Servicezeiten
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Eingangskontrolle
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Regelung des Besucherverkehrs
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Erteilung von Auskünften
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Ausgabe von Vordrucken
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Annahme von Warenlieferungen
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Bedienung des Online Terminvereinbarungstools
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- Altaktenverwaltung
- Abholung/ Auslieferung von Altakten
- Einlagerung und Aussonderung von Akten
- eigenständige Organisation/ Logistik des Altaktenlagers
- Hausverwaltung
- Vertretung des Hausmeisters (u.a. Schließdienst vor Dienstbeginn und nach Dienstende, Umzüge, Möbeltransporte, Beflaggung des Dienstgebäudes), ggfs. auch an Wochenenden/ Feiertagen
- Sonstiges
- sonstige Aufgaben nach Zuweisung
Wichtig
Eine weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenständig ausgeführt werden können (Heben und Tragen zum Teil von Gegenständen über 20 Kg, Treppen- und Leitersteigen, Arbeiten über Kopf. Knien, Bücken).
An die Bewerber/Bewerberinnen werden folgende Anforderungen gestellt:
- möglichst eine abgeschlossene Berufsausbildung
- schnelle Auffassungsgabe, Motivation und Lernbereitschaft
- Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgern, Kolleginnen und Kollegen
- Teamfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Flexibilität und spontane Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
- Körperliche Belastbarkeit (hinreichendes Seh- und Hörvermögen, knien, bücken, heben, tragen von Lasten, auch von Lasten von mehr als 20 kg (z.B. Schränke und Tische)
- Wegen der Tätigkeit im Pförtnerbereich sind fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
- gute PC-Kenntnisse und technisches Grundverständnis (Grundlagen im Umgang mit MS Office Produkten (Outlook, Word, Excel), Internet, IT-Anwendungen etc.)
Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Eine weitere Entwicklung ist bei einer entsprechenden Aufgabenübertragung möglich.
Das Arbeitsverhältnis ist zweckbefristet nach § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für nähere Informationen steht Ihnen im Finanzamt Hagen die Geschäftsstellenleiterin Frau Kessner (Tel.: 02331/ 180-2942) oder Frau Heinrich (Tel.: 02331/ 180-2017) zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 08.03.2026 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535269
Entsprechenden Bewerbungsschreiben sind beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopien der Zeugnisse über abgelegte Prüfungen und den höchsten Schulabschluss
- Ggf. Prüfungsnachweis Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung
- Ggf. Angabe der bisherigen Eingruppierungen
- Ggf. Kopien sämtlicher Arbeitszeugnisse
- im Falle einer Schwerbehinderung: ein entsprechender Nachweis
Bei Unvollständigkeit der genannten Unterlagen, kann Ihre Bewerbung leider keine Berücksichtigung finden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Hagen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Hagen
Schürmannstraße 7, 58097 Hagen
Tel.: 02331/180-0
E-Mail: Service-5321@fv.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Hagen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Hagen
c/o Finanzamt Hagen
Schürmannstraße 7, 58097 Hagen
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA321@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Hagen (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
- Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
- Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
- Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
- Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
