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Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin / Sozialpädagoge bei der Jugendarrestanstalt Lünen

Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin / Sozialpädagoge bei der Jugendarrestanstalt Lünen

locationSpormeckerpl. 3-5, 44532 Lünen, Deutschland
remoteTeilweise Homeoffice
Vollzeit
Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)

Die Jugendarrestanstalt Lünen ist zuständig für den Vollzug des Jugendarrestes für bis zu 41 männliche Arrestanten.

Die Arrestanten sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Jugendarrest ist eine Erziehungsmaßnahme nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und dient der Sanktionierung straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender mittels kurzfristigen Freiheitsentzuges. Der Vollzug des Jugendarrestes soll das Ehrgefühl der Jugendlichen wecken und ihnen eindringlich zum Bewusstsein bringen, dass sie für das von ihnen begangene Unrecht einzustehen haben.

Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil

Angeboten wird eine Stelle für eine Sozialarbeiterin / eines Sozialarbeiters (m/w/d) bzw. als Dipl.-Sozialarbeiterin bzw. Dipl.-Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterin (B.A.) bzw. Sozialarbeiter (B.A.). Die Einstellung erfolgt als Beschäftigte/r in Entgeltgruppe S 15 TV-L. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis
(Laufbahngruppe 2, 1, Einstiegsamt A 9) vorgesehen.

Die Stelle ist sofort besetzbar.

1. Stellenbeschreibung

1.1. Name der Stelle/Funktionsbeschreibung

  • Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bei der Jugendarrestanstalt Lünen in Vollzeit

1.2 Vergütung

  • Einstellung als Beschäftigte / Beschäftigter erfolgt unter Eingruppierung in der Entgeltgruppe 15 der S-Tabelle der Entgeltordnung (Sozial- und Erziehungsdienst).

2. Aufgaben/Tätigkeiten

Die Tätigkeit richtet sich nach den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen (AV des JM vom 18. Dezember 2015 – 2400 IV.54) in der Fassung vom 06. Juli 2017. Die Aufgaben sind u.a.:

  • Führen von Zugangsgesprächen
  • Erstellen der Erziehungspläne und Schlussberichte
  • Einzelhilfe
  • Gruppenarbeit
  • Case Management
  • Übergangsmanagement
  • Krisenintervention
  • Psychosoziale Beratung
  • Suchtberatung
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von sozialen Trainingsmaßnahmen
  • Erlebnispädagogische Maßnahmen
  • Koordination der externen Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter
  • Anleiten von Praktikanten

3.1 fachliche Anforderungen

3.1. Ausbildung

  • Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin (B.A.) bzw. Sozialarbeiter / -Sozialpädagoge (B.A.) mit staatlicher Anerkennung

3.1.2. Fachkenntnisse

  • Kenntnisse und Qualifikation auf dem Gebiet der Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
  • Kenntnisse hinsichtlich der Einschätzung von Suchtproblematik
  • Arbeitsfeld- und fachspezifische Rechtskenntnisse
  • sozialpsychologische Kenntnisse
  • Kenntnisse über sozialpolitische Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Jugendarrest
  • Kenntnisse in Informationstechnik
  • Kenntnisse in Methoden der Gruppenarbeit

3.2. Berufserfahrung

  • Möglichst Erfahrung in verschiedenen Arbeitsfeldern mit gefährdeten Jugendlichen und Heranwachsenden.

3.3. Persönliche Anforderungen

3.3.1. Anforderungen bezogen auf die eigene Person

  • Identifikation mit eigenem Berufsbild
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kritischen Selbstreflexion
  • Frustrationstoleranz
  • Bereitschaft zur Veränderung durch Lernprozesse
  • Gute Leistungsmotivation und Flexibilität in der Gestaltung der Arbeit
  • Werteorientierung
  • Fortbildungsbereitschaft
  • Aufgeschlossenheit und Mitarbeitbereitschaft gegenüber Neuerungen
  • auch im Bereich der Informationstechnik

3.3.2. Anforderungen bezogen auf andere Personen und die Organisation

  • Einfühlungsvermögen
  • interkulturelles Verständnis
  • Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit
  • Verbindlichkeit bei Vereinbarungen und Zusagen
  • Zuverlässigkeit
  • Mitwirkung bei der Schaffung einer von Wertschätzung und Sachlichkeit geprägten Umgangskultur
  • situationsangemessener Umgang mit Nähe und Distanz
  • Loyalität gegenüber Dienst- und Fachvorgesetzten

Die Justiz des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind u.a. mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Mobilen Arbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.

Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen sind bis zum 15. Juni 2026 unter Beifügung der üblichen Bewerbungsunterlagen an

zu richten.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Justizamtsrat Daniel Rohde (0 23 06 92 46 50) zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Mit Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann automatisch gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.

Berufserfahrung

  • Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)

Bilder

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