
Unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Bereich Büroservice im Finanzamt Leverkusen
Im Finanzamt Leverkusen ist zum nächst möglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle (m/w/d) im Bereich Büroservice zu besetzen.
Tätigkeitsprofil
Die ausgeschriebenen Stellen umfassen folgende Aufgabenbereiche als wesentliche Schwerpunkte:
- Post- und Botendienst:
- Bearbeitung der Eingangspost der Dienststelle (Öffnen, Sichten, Zuordnungen und Weiterleiten der Poststücke entsprechend der Zuständigkeiten)
- elektronische Verarbeitung der Eingangspost
- Zuordnen von eingehenden Telefaxen und E-Mails
- Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen Bewegung von größeren Mengen an Eingangspost (Gewicht bis zu 20kg möglich)
- Fertigstellung der Ausgangspost für Botendienste und Postdienstleister
- Datenerfassung im Scan-Verfahren
- Bürgerservice-Empfang:
- Besetzung der Pforte während der allgemeinen Öffnungszeiten
- Einlasskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs
- Bedienung des Online-Terminvereinbarungstools
- Erteilung von Auskünften und Ausgabe von Vordrucken
- Warenannahmen
- Materialverwaltung:
- Unterstützung bei der Materialverwaltung
- Lagerung und Ausgabe von Material während der Materialausgabe und bei Bedarf
- Auffüllen der Materiallager im Dienstgebäude
- Altaktenverwaltung:
- Unterstützung der Altaktenverwaltung bei Aussonderungs- und Umzugsaktionen
- Vertretung der Altaktenverwaltung im Bedarfsfall
- Bücherei/ Registratur:
- Verwaltung aller Bücher, Sachhefte und Büromaterialien
- Verteilen von elektronischer Post
- Sonstige Tätigkeiten:
- Unterstützung der Geschäftsstelle und des Hausmeisters bei der Durchführung von Umzügen, der Einrichtung von Büros oder bei sonstigen Transporten im Dienstgebäude
- Vorbereitung, Scannen und Nachbereitung von eingegangenen Steuererklärungen und anderen Schriftstücken in Papierform
Bei den genannten Aufgaben handelt es sich hier nicht um eine abschließende Aufzählung. Weitere andere Aufgaben können nach Bedarf zugewiesen werden.
Eine Einarbeitung in die vielfältigen Arbeitsbereiche wird selbstverständlich gewährleistet.
Anforderungsprofil
Sie sollten folgende allgemeine Anforderungen uneingeschränkt erfüllen:
- nach Möglichkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst im kfm. Bereich
- Kommunikationsbereitschaft, Deutsch sicher in Wort und Schrift
- Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und Kolleginnen und Kollegen
- ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft
- Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Motivation und Lernbereitschaft
- schnelle Auffassungsgabe
- Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
- PC-Grundkenntnisse (Microsoft Office-Produkte)
Besonders wichtig:
Weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenständig ausgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise kurzzeitiges Heben und Tragen von Gegenständen und Akten bis zu 20kg, Treppen- und Leitersteigen in der Höhe, Arbeiten über Kopf, Knien, Bücken und ein hinreichendes Seh- und Hörvermögen.
Die Wochenarbeitszeit entspricht bei einer Vollzeitstelle 39 Stunden und 50 Minuten. Die Arbeitszeit kann im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit abgegolten werden. Vereinbart ist ein täglicher Arbeitsbeginn zwischen 6:00 Uhr und 6:30 Uhr. Gelegentlich und nach individueller Absprache ist aufgrund gleitender Arbeitszeit auch ein Beginn der Tätigkeit bis 8:30 Uhr möglich.
Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 06.00 Uhr und 18.30 Uhr.
Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Wittke, Geschäftsstelle des Finanzamts Leverkusen, unter der Telefonnummer 0214 / 89280 – 2241 gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 21.11.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534962
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
- Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
- Arbeitszeugnisse
- Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
- Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen
- Bewerbungen per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Kontaktperson(en)
Für weitere Auskünfte zu den zu besetzenden Aufgabenbereichen:
Frau Wittke
Tel. (0214) 89280-2241
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Leverkusen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Leverkusen
Marie-Curie-Str. 2, 51377 Leverkusen
Tel.: 0214 / 89280 - 0
E-Mail: Service@FA-5230.fin-nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Leverkusen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte des Finanzamts Leverkusen
Marie-Curie-Str. 2, 51377 Leverkusen
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA230@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Leverkusen (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
- Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
- Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
- Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
- Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss