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Unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im  Büroservice des Finanzamts Kleve

Unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Büroservice des Finanzamts Kleve

locationEmmericher Str. 182, 47533 Kleve, Deutschland
Verwaltung

Im Finanzamt Kleve ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle (m/w/d) im Bereich Büroservice in Teilzeit (35 Std., 51 Min.) zu besetzen.

Die ausgeschriebene Stelle umfasst folgende Aufgabenbereiche als wesentliche Schwerpunkte, die mit einem Team von insgesamt sieben Personen (teilweise in Voll- und teilweise in Teilzeit) erledigt werden:

Post- und Botendienst:

  • Bearbeitung der Eingangspost der Dienststelle (Öffnen, Sichten, teilweise Scannen, Nachbearbeiten, Zuordnen und Weiterleiten der Poststücke entsprechend der Zuständigkeiten)
  • elektronische Verarbeitung der Eingangspost
  • Zuordnen von eingehenden Telefaxen und E-Mails
  • Transport von Posteingängen und -ausgängen mithilfe eines Transportwagens in vorhandene Postverteilräume im Gebäude
  • Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen Bewegung von größeren Mengen an Eingangspost (Gewicht auch über 20 kg möglich)
  • Fertigstellung der Ausgangspost für Botendienste und Postdienstleister

Telefondienst:

  • Bei Bedarf Vertretung der Telefonistin zur Vermittlung aller über die Telefonzentrale eingehenden Gespräche

Pfortendienst:

  • Besetzung der Pforte während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo – Mi: 08:00 – 13:00 Uhr, Do: 08:00 – 17:00 Uhr, Fr: 08:00 – 12:00 Uhr)
  • Einlasskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs
  • Bedienung des Online-Terminvereinbarungstools
  • Erteilung von Auskünften und Ausgabe von Vordrucken
  • Warenannahmen

Materialverwaltung:

  • Unterstützung bei der Materialverwaltung
  • Ausgabe von Material während der Materialausgabe und bei Bedarf
  • Auffüllen der Materiallager im Dienstgebäude

Altaktenverwaltung:

  • Archivierung, Ein- und Auslagerung und Aussonderung der Altakten im Keller

Sonstige Tätigkeiten:

  • Kopier-, Ablage- und Sortierarbeiten auf Zuweisung
  • ggf. Verwaltung und Pflege der dienstlichen Kraftfahrzeuge
  • Sonstige Tätigkeiten auf Zuweisung, z.B. Unterstützung der Hausmeisterei bei Umzügen innerhalb des Hauses oder der Pflege der Außenanlagen

Eine Einarbeitung in die vielfältigen Arbeitsbereiche wird selbstverständlich gewährleistet.

Sie sollten folgende allgemeine Anforderungen uneingeschränkt erfüllen:

  • nach Möglichkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürger*innen und Kolleg*innen
  • ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Motivation und Lernbereitschaft
  • schnelle Auffassungsgabe
  • Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
  • wegen der Tätigkeit in der Telefonzentrale und im Pförtnerbereich sind zudem fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
  • PC-Grundkenntnisse (Microsoft Office-Produkte)

Besonders wichtig:

Weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenständig ausgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise kurzzeitiges Heben und Tragen von Gegenständen und Akten auch über 20kg, Treppen- und Leitersteigen in der Höhe, Arbeiten über Kopf, Knien, Bücken und ein hinreichendes Seh- und Hörvermögen.

Die Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden und 51 Minuten und kann im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit in einem Arbeitszeitrahmen von 06:30 Uhr – 19:00 Uhr abgeleistet werden, wobei eine Besetzung während der Öffnungszeiten und eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes durch das Team sichergestellt werden muss.

Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die ausgeschriebene Stelle ist auch für Teilzeitkräfte geeignet.

Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstellenleitung des Finanzamts Kleve Frau Tönnißen und Herr Erren unter den Telefonnummern 02821 / 803 – 2284 bzw. - 2362 gerne zur Verfügung.


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese senden Sie uns bitte bis zum 04.01.2026 ausschließlich per E-Mail unter

Service-5116@fv.nrw.de

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen im pdf-Format bei:

  • tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
  • Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
  • Sämtliche vorhandene Arbeitszeugnisse
  • Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
  • Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen

Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren

Dem Finanzamt Kleve ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Finanzamt Kleve
Emmericher Str. 182
47533 Kleve
Tel.: 02821/803-1020
E-Mail: Service-5116@fv.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Kleve erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Kleve

c/o Finanzamt Kleve

Emmericher Str. 182

47533 Kleve

E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA116@fv.nrw.de

Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.

Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz 1 DSG NRW.

Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.

Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
  • Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO)

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Art des Abschlusses

  • Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss

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