
Unbefristete Stellen im Bereich Mitarbeit (m/w/d) im Büroservice des Finanzamts Köln-Ost
Ausschreibung von zwei unbefristeten Stellen im Bereich Mitarbeit (m/w/d) im Büroservice des Finanzamts Köln-Ost
Im Finanzamt Köln-Ost sind zum 01.04.2026 (oder auch zu einem späteren Zeitpunkt) zwei unbefristete Stellen (m/w/d) im Bereich Büroservice zu besetzen.
Die ausgeschriebene Stelle umfasst folgende Aufgaben:
Postdienst
- Abfertigung, Transport und Weiterleitung der ein- und ausgehenden Post
- Zuordnung, Weiterleitung und Versand von Fax, E-Fax und E-Mail-Schriftverkehr
- Digitalisierung von Steuererklärungen in Papierform oder eingehende Verfügungen und Schreiben
Des Weiteren umfasst die Tätigkeit folgende Aufgaben nach Zuweisung:
Empfangsdienst
- Eingangskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs
- Erteilung von Auskünften
- Ausgabe von Vordrucken
Altaktenverwaltung
- Unterstützung des Archivars bei der Einlagerung, Ausgabe und Aussonderung von Steuerak-ten, einschließlich der Logistik über den vorhandenen Lagerraum mit Auf- und Abbau von La-gerregalen nach Bedarf
- Zu den Lagerräumen gehört ein Außenlager in Kamp-Lintfort. Regelmäßige Fahrten sind nicht erforderlich.
Materialdienst
- Material- und Vordruckverwaltung
- Annahme und Einlagerung von Materiallieferungen
- Ausgabe von Material und Logistik der Aufbewahrung
Optional: Unterstützung oder auch Vertretung der Hausverwaltung
- Vertretung bei Schließdienst
- Mithilfe bei hausinternen Umzügen (Akten und Möbel auch über 20 kg) auch mit entsprechen-den Geräten
- Herrichten von Räumen mit Bestuhlung und Tischen
- Winterdienst
- Pflege Grünanlagen
- Materialverwaltung
- Beflaggung
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Aufgaben können bei Bedarf zugewiesen werden.
Sie sollten das folgende Anforderungsprofil erfüllen:
- Kommunikationsfähigkeit
- Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgern und Kolleg/innen
- ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft
- Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Motivation und Lernbereitschaft
- schnelle Auffassungsgabe
- Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
- Wegen der Tätigkeit im Pförtnerbereich sind zudem fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
- Computerkenntnisse (u.a. Microsoft Outlook, Word und Excel)
Bei einer eventuellen Unterstützung bzw. Vertretung der Hausverwaltung werden zusätzlich folgende Fähigkeiten erwartet:
- Führerschein der Klasse B (PKW bis 3,5t, wegen möglicher Botenfahrten)
- Flexibilität hinsichtlich des Wechsels zwischen den oben genannten Aufgaben sowie der Arbeitszeit (in Ausnahmefällen auch an Wochenenden und Feiertagen)
- nach Möglichkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Psychische und physische Belastbarkeit mit hinreichendem Seh- und Hörvermögen, insbeson-dere ausgeprägte körperliche Belastbarkeit, da die Tätigkeit das Tragen und Heben von Kisten und Möbeln von ca. 15 – 25 kg, Leitersteigen, Arbeiten über Kopf, Knien und Bücken beinhaltet.
Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 3 TV-L.
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landes-gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers lie-gende Gründe überwiegen.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichbe-rechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Re-gelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen im Finanzamt Köln-Ost Frau Hinterkircher (Tel.: 0221/9805-2035) oder Herr Klawitter (0221/9805-2088) zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 13.02.2026 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535206
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
- Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
- Arbeitszeugnisse
- Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
- Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Köln-Ost ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Köln-Ost
Siegesstr. 1, 50679 Köln
Tel.: 0221/9805-0
E-Mail: Service@FA-5218.fin-nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts (Name) erreichen Sie unter folgenden Kon-taktdaten:
Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Köln-Ost
Herr Schabernack
c/o Finanzamt Köln-Ost
Siegesstr. 1, 50679 Köln
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA5218@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Te-lefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamten-gesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten wer-den ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt (Name) (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-West-falen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanz-verwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewer-bungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre perso-nenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. So-weit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absa-geentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten er-forderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
- Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
- Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
- Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
- Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekom-men sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zu-ständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nord-rhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
