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Schulbegleiter (m/w/d) städt. kath. Grundschule Georgschule
SAB.Ruhr
Essen
10 km

Schulbegleiter (m/w/d) städt. kath. Grundschule Georgschule Ort: Essen Umfang: 20.17 Stunden pro Woche Schule: städt. kath. Grundschule Georgschule Bezahlung: 16,80 € inkl. Zulagen zzgl. Zuschläge Dein Einsatz als Schulbegleitung – Inhalte und Aufgaben Als Schulbegleitung unterstützen Sie den Schüler je nach Bedarf bei pflegerischen Maßnahmen ( etwa Toilettengang, An- und Ausziehen, Essen usw.) beim Bereitstellen von Arbeitsmaterialien, beim Schreiben, bei feinmotorischen Aufgaben wie Schneiden, Kleben, beim Handarbeiten, Werken, im Sportunterricht, bei der Einschätzung von Gefahrensituationen, in der Kommunikation, bei der Gestaltung von sozialen Kontakten, bei der Vermittlung von Regeln und ihrer Einhaltung. Dein Aufgabengebiet Eigenverantwortliche Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer schulischen Aufgaben und der Entwicklung einer beruflichen Perspektive, Beratung und Unterstützung sowie individuelle Förderung der Schüler:innen, Stärkung der sozialen Kompetenz, Umsetzung der pädagogischen Leitlinien der Schule, Einzelfallhilfe und Elternarbeit, Übernahme von Verwaltungsarbeiten, Erstellen von Entwicklungsberichten, Teilnahme an Hilfeplangesprächen. Unsere Erwartungen Kenntnisse und Fähigkeiten in der schulbezogenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Erfahrung in der Arbeit mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen, fachliche Sicherheit bei der Entwicklung und Durchführung sozialer Gruppenarbeit, gutes Reflexionsvermögen, Durchsetzungsfähigkeit, Fähigkeit, sowohl eigenständig als auch in Kooperationen zu arbeiten. Wir Bieten: Bezahlung nach Tarif Faire Bezahlung ist uns wichtig! Wir orientieren uns daher an den Tarifstufen des öffentlichen Dienstes. Automatische Gehaltssteigerung Bei uns brauchst du nicht verhandeln: Dein Gehalt steigt automatisch! Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge Entscheidest du dich für die Altersvorsorge zu sparen, zahlen wir dir 15 % deines Betrages plus 40 EUR zusätzlich Option auf mehr Du hast die Möglichkeit auch in anderen Teams mitzuwirken und dein Tätigkeitsspektrum zu erweitern. Zulagen Bei einer Vollzeitstelle erhälst du zusätzlich monatlich eine Zulage in Höhe von 130,- €. Zuschläge Für die Begleitung von Tandems oder als Klassenhelfer:in erhälst du eine zusätzliche Tageseinsatzpauschale in Höhe von 10,- €. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, für die Engagement, Zuverlässigkeit und Freude an der Arbeit mit Kindern zum beruflichen Selbstverständnis gehören, die die übergreifende interne Zusammenarbeit als Bereicherung sieht, bereit ist, intensiv mit den Eltern und dem Schulkollegium zu kooperieren, die bereit ist, an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, die Entwicklungsberichte und/oder pädagogische Stellungnahmen erstellt, die selbstständig arbeitet und Sicherheit ausstrahlt, die kritik- und konfliktfähig ist und Probleme analysiert und löst, deren Arbeitsstil teamorientiert ist, die einsatzbereit und flexibel ist. Wir fördern die Chancengleichheit aller Beschäftigten. Wir begrüßen Bewerbungen aller Menschen gleichermaßen, unabhängig von deren Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung. Hinweis: Bewerber:innen aus den Fachausbildungsbereichen Erziehung, Heilerziehungs-/oder Alten- und Krankenpflege oder ähnlichen sozialausgerichteten akademischen Berufen werden im Bewerbungsverfahren bevorzugt berücksichtigt. Hingegen setzt die Berücksichtigung von Personen ohne entsprechende Qualifikation die Bereitschaft voraus, an den internen Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend teilzunehmen.

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Mitarbeiterstelle (w/m/d) im Finanzamt Gelsenkirchen
Land Nordrhein-Westfalen
Gelsenkirchen
10 km

Im Finanzamt Gelsenkirchen ist ab 1. Juli 2024 eine unbefristete Mitarbeiterstelle im Büroservice in Teilzeit (70 %) zu besetzen. Das Tätigkeitsfeld umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: Poststelle Öffnen, Kennzeichnen, Zuordnen, Verteilen und Scannen der eingehenden Post Zuordnung, Weiterleitung und Versand von Fax-, E-Fax und E-Mail-Schriftverkehr Abtragen und Verteilen von Post und Akten, zum Teil auch über 5 kg Bearbeitung der Ausgangspost (Frankieren) Fertigstellen der Ausgangspost (Briefe und Pakete) für Botendienste und Post-Dienstleister Pförtnerdienst Besetzung des Empfangs während der allgemeinen Öffnungszeiten Eingangskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs Bedienung des Online-Terminvereinbarungstools einfache Auskünfte Entgegennahme von Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen Herausgabe von Vordrucken Sonstiges Sonstige Aufgaben nach Zuweisung bei Bedarf   An den Bewerberkreis werden folgende Anforderungen gestellt: eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung hohe Dienstleistungsbereitschaft, freundliches und hilfsbereites Auftreten ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Deutsch sicher in Wort und Schrift Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbstständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Teamfähigkeit Flexibilität – sowohl hinsichtlich der Arbeitszeiten als auch innerhalb der Aufgabenbereiche einfache PC-Kenntnisse (vor allem MS Outlook, MS Word und MS Excel) Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Zuverlässigkeit   Im Einzelfall kann im Rahmen des Vorstellungsgespräches Probearbeit abverlangt werden. Des Weiteren können praktische Problemstellungen zu lösen sein sowie theoretisches Wissen abgefragt werden. Wir bieten Ihnen eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit in einem gewachsenen Team und eine fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt sowie eine familienorientierte flexible Arbeitszeit.   Die Tätigkeit ist bewertet mit der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Gelsenkirchen Frau Rosen unter der Rufnummer 0209/173-3544 oder Frau Honert unter der Rufnummer 0209/173-2276 gerne zur Verfügung.   Entsprechenden Bewerbungsschreiben sind beizufügen: tabellarischer Lebenslauf Kopien aller Zeugnisse über abgelegte Prüfungen und Fortbildungen Kopien sämtlicher Arbeitszeugnisse im Falle einer Schwerbehinderung ein entsprechender Nachweis   Ihre Bewerbung ist bis spätestens zum 26.05.2024 ausschließlich online unter der Nutzung des folgenden Links möglich: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533197   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den oben genannten Link eingereichte Bewerbung angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Die Bewerber/innen erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Gelsenkirchen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Gelsenkirchen Ludwig-Erhard-Str. 7 45891 Gelsenkirchen Tel.: 0209/173-0 E-Mail: service-5319@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Gelsenkirchen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Gelsenkirchen Ludwig-Erhard-Str. 7, 45891 Gelsenkirchen E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA319@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Gelsenkirchen (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Essen
10 km

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.