Bauwesen, Architektur - 119 Jobs in Nordrhein-Westfalen

Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Bochum
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

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Land Nordrhein-Westfalen
Dortmund
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Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

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Düsseldorf
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Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

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Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

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Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

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Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Dortmund
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Aachen
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Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Aachen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
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Iserlohn
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Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Brühl
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Oberhausen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Essen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Hagen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Altena
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Bachelor- bzw. Diplom-Ingenieur FH (m/w/d) für den Bereich Baukoordination
Land Nordrhein-Westfalen
Köln
Arbeit vor Ort

Unser Angebot Wir bieten Ihnen Einen sicheren Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten, Überstundenausgleich, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente, Vermögenswirksame Leistungen, Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert, Teamzugehörigkeit, polizeiliches Arbeitsumfeld, gute ÖPNV-Anbindung, behördeneigenes Parkhaus, Gesundheitsprävention, Betriebssport, behördeneigene Kantine Das zeichnet Sie aus Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und freundliches Auftreten Strukturierte, zielorientierte Arbeitsweise; Fachwissen Kundenorientierung, Teamfähigkeit Kommunikations- und Konfliktfähigkeit Sehr gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office- Programmen sowie sehr gute CAD-Kenntnisse (Möglichst) Umfangreiche Kenntnisse der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Bereitschaft zur Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten, zur Teilnahme an Fortbildungen und gelegentlichen Dienstreisen   Informationen Beschäftigungsort: Polizei Köln, DirZA/ZA 1/ZA 17 (Projekt Liegenschaftsverwaltung), Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103 Köln Beschäftigungsart: Unbefristetes Arbeitsverhältnis Arbeitszeit: Vollzeit 39 Stunden 50 Minuten Teilzeit ist grundsätzlich möglich Entgelt/Eingruppierung: Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auszuübenden Tätigkeiten sind bewertet nach Entgeltgruppe 12 der Entgeltordnung zum TV-L.   Übliche Bewerbungsunterlagen Lebenslauf, Zeugnis des letzten Schulabschlusses, Berufsausbildungs-, Praktikums-, Arbeitszeugnisse, Nachweise über Studienabschlüsse, eine in Deutschland ausgestellte Gleichwertigkeitsbescheinigung bei ausländischen Bildungsnachweisen (sofern zutreffend), Führerschein, ggf. Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes), Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung (sofern zutreffend)   Sonstige Hinweise In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://url.nrw/datenschutz_stellen   Ihre Aufgaben Beraten, Koordinieren und Vertreten der Polizei in allen die Planung, Ausführung und Überwachung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen (z.B: der Leitstelle oder des Gewahrsams im laufenden Betrieb) betreffenden Angelegenheiten, wie u.a.: Erstellen konzeptioneller Planungsunterlagen unter Anwendung von Spezialkenntnissen, u.a. von Sicherungsstandards für Polizeidienstgebäude Abstimmen von Baumaßnahmen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB NRW) und den bauausführenden Firmen Überprüfen, Beurteilen und Freigeben von externen Planungsleistungen inklusive der sachlichen Richtigzeichnung von Arbeitsnachweisen und Rechnungen Beurteilen von Liegenschaften und Räumen hinsichtlich baulicher Veränderungen Erarbeiten von Sanierungskonzepten in Zusammenarbeit mit dem BLB NRW als Bauherrn und Vermieter unter Beteiligung der technischen Gewerke sowie Fungieren als technische Ansprechpartnerin/technischer Ansprechpartner für die Bau-und Sanierungsmaßnahmen   Ihr Profil Erforderlich Abgeschlossenes einschlägiges Fachhochschulstudium (entsprechender Bachelor- bzw. Fachhochschulabschluss) z.B. mit dem Abschluss „Diplom-Ingenieur/in“ im Bereich Ingenieurwissenschaften in der Fachrichtung Bauwesen, Architektur oder vergleichbar und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung und Führerschein Klasse B (oder vergleichbar)   Über uns Die Polizei Köln ist mit fast 6000 Beschäftigten die größte Kreispolizeibehörde in Nordrhein-Westfalen. Sie ist zuständig für die Sicherheit in den Städten Köln und Leverkusen sowie die Überwachung des Straßenverkehrs auf den Bundesautobahnen im Regierungsbezirk Köln. Darüber hinaus ist die Polizei Köln eine von zehn Einstellungs- und Ausbildungsbehörden für die Studiengänge Polizeivollzugsdienst und Staatlicher Verwaltungsdienst in NRW.   Kontakt & Bewerbung Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an: Für fachliche Fragen: Herr Porschen 0221/229-3670 Für Fragen zum Bewerbungsverfahren: Herr Gödecke 0221/229-3710   Jetzt online bewerben: https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&id=1141

Arbeit vor Ort
Ingenieur als Technische Sachbearbeitung (m/w/d) im Sachgebiet „Energieausweise, Inspektionsberichte über Klimaanlagen"
Land Nordrhein-Westfalen
Dortmund
Arbeit vor Ort

Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleistende, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen. Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams! Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 66 am Dienstort Dortmund einen   Ingenieur als Technische Sachbearbeitung (m/w/d) Sachgebiet „Energieausweise, Inspektionsberichte über Klimaanlagen“ (Besoldungsgruppe A 10 - A 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 – 12 TV-L)    Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.   Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 der EGO zum TV-L. Bewerbende, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Bereits beamtete Bewerbende können bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden. Die Abteilung 6 – Bergbau und Energie NRW ist an ihren Standorten Dortmund und Düren landesweit für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Handlungsfelder Bergbau und Energie zuständig. Das Dezernat 66 – Energieinfrastruktur ist neben dem Sachgebiet „Energieausweise, Inspektionsberichte über Klimaanlagen“ gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch für die energierechtlichen Zulassungsentscheidungen nach dem EnWG im Regierungsbezirk Arnsberg und für die Technische Energieaufsicht in NRW zuständig.     Ihre Aufgaben Prüfung von Eingabe-Gebäudedaten und Überprüfung der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse einschließlich der abgegebenen Modernisierungsempfehlungen, Inaugenscheinnahme des Gebäudes zur Prüfung der Übereinstimmung zwischen den im Energieausweis angegebenen Spezifikationen mit dem Gebäude, Prüfung von Inspektionsberichten über Klimaanlagen, Datenauswertung der im Rahmen von Prüfungen erhobenen Inhalte, Bearbeitung erforderlicher Verwaltungsverfahren (Bußgeldverfahren), Repräsentation der Aufgabe auf Landes- und Bundesebene inkl. zugehörigem Fachaustausch.  Diese Aufgaben sind im Innen- und Außendienst im Rahmen der landesweiten Zuständigkeit wahrzunehmen.   Ihr fachliches Profil Bewerbende müssen mindestens über folgende Voraussetzungen verfügen: Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) im Studiengang bzw. in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung oder Bauphysik, oder in einem vergleichbaren Studiengang bzw. in einer vergleichbaren Fachrichtung sowie einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, die sich auch auf die Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäuden und/oder Inspektionsberichten über Klimaanlagen erstreckt. Wünschenswert wären darüber hinaus: Umfangreiche Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Bauwesens, der Technischen Gebäudeausrüstung bzw. der Bauphysik, Zulassung als Energie-Effizienz-Experte für Wohn- und Nichtwohngebäude, Kenntnisse im Energieeinsparrecht, im Bauordnungs- und Verwaltungsverfahrensrecht, Kenntnisse in der Datenverarbeitung, sicherer Umgang mit den wichtigsten MS-Office-Anwendungen.   Ihr persönliches Profil Sie verfügen über die Fähigkeit und Bereitschaft, eigenverantwortlich und selbständig zu arbeiten sowie Arbeitsergebnisse in Wort und Schrift überzeugend darzustellen und zu vertreten. Sie haben ein großes Interesse an der fachlichen Weiterentwicklung des Arbeitsbereichs sowie die Fähigkeit, fachliche Problemstellungen zu erkennen und kreativ zu lösen. Sie arbeiten strukturiert und mit hoher Einsatzbereitschaft und haben ein ausgeprägtes Organisationstalent. Mit ihrer gut ausgeprägten Kommunikations- und Teamfähigkeit können Sie Anforderungen der Kolleginnen und Kollegen erfassen und Probleme verständlich erläutern. Sie bringen die Bereitschaft zur Fortbildung mit. Ein Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX ist erforderlich.   Wir bieten Ihnen Spannende Themen! Prüfung Energieausweise & Inspektionsberichte über Klimaanlagen Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf! Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen. Familienfreundlichkeit! Sie erfahren in unterschiedlichsten Lebenssituationen Unterstützung – FAMILIE wird hier großgeschrieben, dafür sind wir zertifiziert! Individuelle Entwicklung! Sie profitieren von einem umfangreichen Fortbildungsangebot mit jährlich über 1000 Seminaren u. a. in der Fortbildungsakademie des Landes NRW. Gesundes Arbeiten! Sie fördern Ihre Gesundheit durch die attraktiven Angebote unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements. Arbeiten inmitten der Metropolregion Rhein-Ruhr! Dortmund als Dienstort.   Wollen Sie ein Teil unseres Teams werden? Dann reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung bitte unter folgendem Link bis zum 13.04.2025 über unser online-Bewerbungsportal ein: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534286   Hinweis: Im Rahmen der online-Bewerbung werden Ihnen u.a. einige Fragen zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang gestellt. Bitte halten Sie außerdem Ihren Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie Ausbildungsnachweis(e) und ggf. Arbeitszeugnisse als PDF-Dokumente mit jeweils maximal 10 MB bereit.   Bei Fragen zu fachlichen Inhalten steht Ihnen Herr Niestroj (02931 82 3973) und bei Fragen zum Bewerbungsverfahren Herr Luscher (Tel.: 02931 82 2154) zur Verfügung.   Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg automatisiert weiterverarbeiten, speichern und übermitteln. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX. Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Wir freuen uns auf Sie! www.bra.nrw.de

Arbeit vor Ort