Die Finanzverwaltung NRW sucht
zum 01.05.2025
25 Quereinsteiger/-innen (m/w/d)
Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Steuerfachangestellte, Industriekaufleute und Kaufleute für Groß- und Außenhandel mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter:
Aachen-Stadt, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Innenstadt, Bottrop, Detmold, Dortmund-Hörde, Dortmund-West, Düsseldorf-Mettmann, Gütersloh, Hilden, Kleve, Lüdenscheid, Lüdinghausen, Münster-Innenstadt, Recklinghausen, Siegburg, Soest, Velbert, Wesel
im Fachbereich der "Neuaufnahmestellen, der Umsatzsteuer-Voranmeldungsstellen und der Lohnsteuer-Anmeldungsstellen“
Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz und einer Tätigkeit mit Sinn? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?
Dann sind Sie bei uns genau richtig
Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.
Ihre Aufgaben
Kernaufgabe der 130 Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Im Bereich der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer sind in den Verfahrensablauf unter anderem die Neuaufnahmestelle, die Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle und die Lohnsteuer-Anmeldungsstelle eingebunden. Für die Arbeit in diesen Stellen suchen wir engagierte und zuverlässige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:
Neuaufnahmestelle
Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle bzw. Lohnsteuer-Anmeldungsstelle
Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl im Westerwald Treff in Oberlahr als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.
Sie bringen mit:
Bei uns spielt es keine Rolle, ob Sie weiblich, männlich oder divers sind, wo Sie herkommen, welche Hautfarbe Sie haben oder woran Sie glauben.
In unserem Fokus steht:
Ihre Vorteile
Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine spätere Entwicklung ist nicht ausgeschlossen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 15.12.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533561
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.
Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533561 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Der Einstellungstermin 01.05.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.
Ihre Ansprechpersonen
Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter derTel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
Tel.: 0251/934-0
E-Mail: service-5300@fv.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.