Als Justizfachangestellte (m/w/d) sorgst Du für einen reibungslosen Ablauf in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Büroorganisation und Verwaltung. In Gerichtsverhandlungen bist Du ein nicht wegzudenkender Teil und sitzt ganz vorne in der ersten Reihe.
Deine Aufgaben als Justizfachangestellte (m/w/d) auf einen Blick:
Die Ausbildung im Detail:
In verschiedenen Abteilungen bei dem Amtsgericht Köln, der Staatsanwaltschaft Köln und bei dem zentralen Insolvenz- und Registergericht Köln kannst Du das erlernte Fachwissen erfolgreich in die Praxis umsetzen und erweitern. An unseren Ausbildungsstätten wirst du aber nicht nur in der Praxis fitgemacht, sondern auch in der Theorie. Unsere Ausbilderinnen und Ausbilder geben Dir das nötige Know-how für angehende Justizfachangestellte an die Hand, so wirst Du bestens auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet.
Nach 12 - 18 Monaten erwartet Dich eine Zwischenprüfung, in der Du Deinen Lernstand überprüfen kannst. Zum Abschluss absolvierst Du eine schriftliche und eine praktische Prüfung und bist dann fertige Justizfachangestellte bzw. fertiger Justizfachangestellter.
Was wir Dir bieten:
Als Auszubildende (m/w/d) erhältst Du eine ansprechende Vergütung, die sich im Laufe der Ausbildung kontinuierlich steigert (erstes Ausbildungsjahr: 1.237 EUR, zweites Ausbildungsjahr: 1.291 EUR und drittes Ausbildungsjahr: 1.341 EUR).
Das solltest Du mitbringen:
Über uns:
Bei der Justiz NRW arbeiten rund 44.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.