Wir suchen zum 01.08.2025 eine/n
Auszubildende / Auszubildenden als Köchin / Koch (m/w/d)
(TVA-L-BBiG)
am Dienstort Schloß Holte-Stukenbrock
Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehme in Deinem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtstaatlichen Polizeiarbeit. Weitere Informationen zum LAFP NRW findest Du hier: https://lafp.polizei.nrw.
Werde Teil unseres Teams und sorge mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen!
Wir sorgen für:
Deine Ausbildungsstelle ist dem Dezernat ZA3 zugeordnet.
Das Dezernat ZA3 in Selm ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet.
Die Zentralabteilung des LAFP NRW umfasst folgende Aufgabenbereiche:
ZA 3 ist in 8 Sachgebiete unterteilt, die in Selm (ZA 3.1-3.3 und ZA 3.8) und den o. g. regionalen Bildungszentren (ZA 3.4-Münster, ZA 3.5-Neuss, ZA 3.6-Brühl, ZA 3.7-Schloß Holte-Stukenbrock) ihren Sitz haben.
Die Ausbildung wird betreut durch das Dezentrale Liegenschafts- und Veranstaltungsmanagement (DLVM – ZA 3.7).
Dieses unterstützt im Bildungszentrum Schloß Holte-Stukenbrock die Durchführung der Aus- und Fortbildung durch Bereitstellung von Büro- und Seminarräumen, Trainings- und Sportstätten, Übungsgegenständen, Fahrzeugen und Verpflegung.
Durch die Kolleginnen und Kollegen in unserer landeseigenen Küche wird die Verpflegung für Aus- und Fortbildungsteilnehmer sowie das Stammpersonal zubereitet.
Deine neuen Aufgaben:
Dich erwarten ab Tag 1 interessante und abwechslungsreiche Aufgaben:
Behalte Deine Work-Life-Balance im Blick, profitiere von wechselnden Arbeitszeiten und tollen Sportmöglichkeiten.
DEIN PROFIL
Was Du mitbringen musst (formale Voraussetzung):
Wünschenswert wären:
Das ist uns wichtig:
Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich im Rahmen der Bestimmungen des § 7a BBiG möglich. Hierbei sind die Arbeitszeiten der Küche zu berücksichtigen.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung mit den folgenden Unterlagen:
Bitte sende Deine Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 6.3.7 Azubi X, Deine telefonischen Erreichbarkeiten sowie Deine zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bitte bis zum
28.03.2025
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den entsprechenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”.
Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.
Auswahlentscheidung:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das LAFP NRW eine Vorauswahl der Bewerber/innen nach Aktenlage anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vorbehält. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren teil.
Das Auswahlverfahren findet in Form eines strukturierten Interviews statt, welches voraussichtlich im 2. Quartal 2025 durchgeführt wird.
Sonstige Hinweise
Bitte übersende die Unterlagen im pdf-Format. Alle aus dem Internet eingehenden E-Mails, die dem o. g. Format nicht entsprechen, (z. B. *.doc, *.xls, *.ppt, etc.) werden aus Sicherheitsgründen automatisch blockiert.
Für die Übernahme der Stelle ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt.
Desweitern ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt nach §43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz nach Beginn der Ausbildung durchzuführen.
Im Rahmen der Ausbildung werden wir Dich für mehrere Wochen in verschiedene Betriebe zur weiteren Vertiefung der Ausbildungsinhalte entsenden. Hier werden weitere Ausbildungsinhalte vermittelt wie z.B. á la carte und Servicebereich.
Die grundsätzlichen Arbeitszeiten in der Küche sind Montag – Donnerstag, von 06:00 – 19:00 Uhr, Freitag von 06:00 - 14:20 Uhr. Genauere Zeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Schichtplan.
Dienst an Wochenenden und Feiertagen ist nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich.
Während der Praktikumszeiten richten sich die Arbeitszeiten nach dem Praktikumsbetrieb und sind daher branchenüblich.
Den schulischen Teil Deiner Ausbildung absolvierst Du in mehrwöchigen Blöcken im Carl-Severing-Berufskolleg für Handwerk und Technik.
Auf den Internetseiten der IHK Bielefeld und des Berufskollegs kannst Du Dich im Vorfeld bereits näher über diese Ausbildung informieren.
Aus Mangel an Vakanten Stellen kann eine Übernahme nach Bestehen der Abschlussprüfung nicht garantiert werden.
Weitere Informationsmöglichkeiten
Hast Du Fragen zur ausgeschriebenen Stelle?
Dann steht Dir Frau Markwart, unter der Rufnummer 02592/68-6756 gern zur Verfügung. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Dir Herr Distelkamp, TD ZA 2.1, Tel-Nr. 02592 / 68-6272.
Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen!