Fachgebietsleitung Heranziehung (m/w/d) beim Landesamt für Finanzen NRW - LaFin - am Standort Essen
Wir sind eine moderne, digitale Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mit vielfältigen Aufgaben.
Sie sind auf der Suche nach einer sinnstiftenden, anspruchsvollen Tätigkeit und haben Interesse als erste Ansprechperson für fachliche und organisatorische Fragen der Mitarbeitenden zu fungieren? Es reizt Sie, Fachverantwortung innerhalb des spannenden Aufgabenfeldes der Unterhaltsheranziehung zu übernehmen? Dann bringen Sie sich als Fachgebietsleitung bei uns ein!
Schnuppertag zum Kennenlernen:
Sie möchten uns gerne persönlich kennenlernen und Ihren zukünftigen Arbeitsplatz vor der Bewerbung erkunden?
Dann kommen Sie zu unserem Schnuppertag in Essen am: 27.03.2025 um 15:00 Uhr
Anmeldung nachfolgend:
Leiten Sie fachlich ein Team und gestalten so aktiv die Zukunft unserer Abteilung UVG.
Als Fachgebietsleitung (m/w/d) in der Heranziehung:
Ihr Profil - Qualifikation und Persönlichkeit zeichnen Sie aus.
Folgende Kompetenzen bringen Sie mit:
Ihre Perspektive - Freuen Sie sich auf ein kollegiales Arbeitsumfeld, das Ihnen viel mehr als nur ein sicheres Einkommen bietet.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches sich sowohl an die im Anforderungsprofil genannten verbeamteten Personen, als auch an Tarifbeschäftigte richtet. Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Dabei soll der Teilzeitanteil mindestens 75 % der Sollarbeitszeit betragen. Es findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L für Tarifbeschäftigte Anwendung. Für verbeamtete Personen erfolgt die Besoldung in A9 – A12.
Unsere Benefits:
Erfahren Sie hier gerne mehr!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
bis zum 10.04.2025 über unser Online-Bewerbungsverfahren: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534327
Sie wünschen weitere Informationen?
Wir sind gerne für Sie da.
Hinweise:
Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt und in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Zudem hat das LaFin die Charta der Vielfalt unterzeichnet und setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.