Beim Polizeipräsidium Wuppertal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle (39,83 Std./Wo.) zu besetzen:
„Hausmeister/in (w/m/d)“
Eingruppierung je nach Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in der EG 5 der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L. Dies entspricht je nach zuzuordnender Erfahrungsstufe einem Bruttoentgelt im Monat von 2.818,93 Euro bis 3.430,26 Euro in Vollzeit. Ab Februar 2025 erfolgt eine Erhöhung des Bruttoentgelts von 5,5 %. Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe erfolgt gem. §16 TV-L in einer Einzelfallprüfung.
Das Polizeipräsidium Wuppertal ist mit ca. 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuständig für das Bergische Städtedreieck Wuppertal, Remscheid und Solingen.
An der Spitze der Behörde steht der Polizeipräsident mit seinen Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgaben sowie dem Leitungsstab und der Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit.
Die wahrzunehmende Stelle ist angesiedelt in der Direktion Zentrale Aufgaben, konkret ZA 1.4 Bau- und Liegenschaftsverwaltung, in einem Team mit derzeit 7 Hausmeistern (Hauptdienstort ist Wuppertal, Müngstener Str. 35).
Werden Sie Teil unseres Teams!
Leisten Sie durch Ihre Arbeit im Hausmeisterdienst einen unverzichtbaren Beitrag für den polizeilichen Erfolg!
Das Land NRW braucht Sie!
Aufgabengebiet:
Die zu besetzende Stelle beinhaltet schwerpunktmäßig folgende Aufgaben in allen polizeilichen Liegenschaften:
Folgende Voraussetzungen sind mitzubringen:
mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung,
Wünschenswert sind weiterhin:
Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale
Die Bereitschaft, bei dienstlichem Bedarf weitere benötigte Führerscheine in der polizeieigenen Fahrschule (kostenlos) zu erwerben, sowie die Bereitschaft zur Fortbildung (z. B. Erwerb „kleiner Asbestschein“) ist jeweils obligatorisch.
Folgende körperliche Anforderungen für die Ausübung der Tätigkeit (ggfs. benötigte Hilfsmittel werden - sofern die Tätigkeit das ermöglicht - zur Verfügung gestellt) können sich ergeben:
Dafür bieten wir Ihnen:
Bewerberkreis
Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne von § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Weitere Auskünfte erteilen bei Fragen
zur Stellenausschreibung:
und zum Arbeitsplatz:
Bewerbungen richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes
„Hausmeister/in (w/m/d)“
bis zum 15.01.2025 (Posteingang)
auf dem Postweg an das Polizeipräsidium Wuppertal, Sachgebiet ZA 2.1, Friedrich-Engels-Allee 228, 42285 Wuppertal
oder per E-Mail (mit Anlagen im pdf-Format in einer einzigen Datei) an das Funktionspostfach ZA21Tarif.W@polizei.nrw.de.
Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben Ihren frühesten Eintrittstermin an.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Bitte verwenden Sie daher auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.
Die Bewerbungsgespräche werden voraussichtlich Anfang Februar 2025 erfolgen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Im Zusammenhang mit der Bewerbung bei der Polizei NRW werden bei Ihnen personenbezogenen Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:
1. Angaben zum Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Polizeipräsidium Wuppertal
Friedrich-Engels-Allee 228
42285 Wuppertal
Telefon: 0202/284-0 / Telefax: 0211/284-8448
E-Mail: poststelle.wuppertal@polizei.nrw.de
E-Government:poststelle@polizei-wuppertal-nrw.de-mail.de
poststelle@polizei-wuppertal.sec.nrw.de
Internet: https.//wuppertal.polizei.nrw
2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen
entfällt
3. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen lauten:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des PP Wuppertal
Friedrich-Engels-Allee 228
42285 Wuppertal
Telefon: 0202/284-2009 / Telefax: 0211/284-8448
E-Mail: datenschutz.wuppertal@polizei.nrw.de
4. Angaben zu der Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW):
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0 / Telefax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
5. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung
a) Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung bei der Polizei NRW erhoben.
b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an das Bundesamt für Justiz für Anfragen beim Bundeszentralregister (BZR) und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister (VStR) sowie an Polizei- und Verfassungsschutzbehörden.
Ihre Einwilligung für die Übermittlung und Überprüfung Ihrer Daten ist gemäß der Vorschrift des Art. 88 DSGVO i.V.m. § 18 (4) Datenschutzgesetz NRW nicht erforderlich.
7. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation
entfällt, da nicht beabsichtigt
8. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert.
Bei Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses werden die Daten zu Ihrer Person in die Personaldatenbank übernommen, im Ablehnungsfall oder bei Vorliegen anderer Gründe, die einem Beschäftigungsverhältnis entgegenstehen sollten, werden die Daten zu Ihrer Person gelöscht.
9. Rechte der Betroffenen
Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
10. Widerrufsrecht bei Einwilligung
entfällt
11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Bogens.
12. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten
bereit stellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen.