Campus Bielefeld
Haustechniker*in Elektro
Vollzeit, ab sofort,
unbefristet bis E7 TV-L
Die Hochschule Bielefeld (HSBI) mit ihren über 10.000 Studierenden steht für höchste Standards in Lehre, Forschung und Wissenstransfer. Die Fachbereiche Gestaltung, Campus Minden, Ingenieurwissenschaften und Mathematik, Sozialwesen, Wirtschaft und Gesundheit arbeiten interdisziplinär, forschungsbasiert und eng vernetzt. Regionale und internationale Kooperationen sowie gelebte Vielfalt und Nachhaltigkeit prägen die Arbeit an den Standorten Bielefeld, Minden und Gütersloh.
Das Dezernat Gebäudemanagement der Hochschulverwaltung besetzt unbefristet eine Position als
Haustechniker*in Elektro im technischen Gebäudemanagement (m/w/d)
Die Ableistung der Arbeitszeit erfolgt im Schichtbetrieb (aktuell: Mo – Fr 6.30 – 22.00 Uhr, alle 3-6 Wochen Sa 8.00 - 18.45 Uhr) auf dem Campus der Hochschule Bielefeld, Interaktion 1, 33619 Bielefeld.
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Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 99437 bis zum 05.01.2025 ausschließlich hier online.
Fragen zum Inhalt der ausgeschriebenen Stelle beantwortet Ihnen gerne:
Sie haben außerderdem jederzeit die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an das Gleichstellungsbüro unter gleichstellungsbuero@hsbi.de oder +49.521.106-7744 zu wenden.
Weitere Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens und zur Hochschule Bielefeld als Arbeitgeberin finden Sie hier.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Hochschule Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und zugleich als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt in besonderem Maße im wissenschaftlichen Bereich. Sie behandelt Bewerbungen in Übereinstimmung mit dem Landes-gleichstellungsgesetz.
Auch Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen bevorzugt eingestellt.
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