Campus Bielefeld - Jurist*in - Vollzeit - ab sofort - befristet für 2 Jahre - bis E 13 TV-L
Die Hochschule Bielefeld (HSBI) mit ihren über 10.000 Studierenden steht für höchste Standards in Lehre, Forschung und Wissenstransfer. Die Fachbereiche Gestaltung, Campus Minden, Ingenieurwissenschaften und Mathematik, Sozialwesen, Wirtschaft und Gesundheit arbeiten interdisziplinär, forschungsbasiert und eng vernetzt. Regionale und internationale Kooperationen sowie gelebte Vielfalt und Nachhaltigkeit prägen die Arbeit an den Standorten Bielefeld, Minden und Gütersloh.
An der Hochschule Bielefeld ist in der Hochschulverwaltung im Dezernat Finanzen und Forschung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz für eine Position als
Jurist*in (m/w/d) für den Bereich Forschung und Transfer
zu besetzen. Die Vollzeitstelle ist auf 24 Monate befristet. Die Vergütung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und übertragenen Aufgaben bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L.
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Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 99434 bis zum 08.01.2025 ausschließlich hier online.
Fragen zum Inhalt der ausgeschriebenen Stelle beantwortet Ihnen gerne:
Einstellungsvoraussetzung ist, dass bisher noch kein Arbeitsverhältnis mit der Hochschule Bielefeld bestanden hat.
Weitere Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens und zur Hochschule Bielefeld als Arbeitgeberin finden Sie hier.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Hochschule Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und zugleich als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt in besonderem Maße im wissenschaftlichen Bereich. Sie behandelt Bewerbungen in Übereinstimmung mit dem Landesgleichstellungsgesetz. Auch Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen bevorzugt eingestellt.
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