An der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster sind im Dezernat HV V – Haus- und Liegenschaftsverwaltung – Sachgebiet Küche zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als
Küchenhilfe (w/m/d)
in Teilzeit mit jeweils 16 Wochenstunden unbefristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 2 TV-L.
Die Deutsche Hochschule der Polizei ist als verwaltungs- und polizeiwissenschaftliche Universität eine auf den Polizeidienst ausgerichtete Hochschule der Länder und des Bundes. Sie bietet zukünftigen Führungskräften der Polizei eine interdisziplinäre, berufsfeldbezogene und international orientierte Hochschulausbildung auf universitärem Niveau. Das Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPolG) weist der Hochschule zudem die Fortbildung der Führungskräfte der Polizeien, die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen der Polizei sowie die Forschung auf den polizeilichen Tätigkeitsfeldern zu.
Ihre Aufgaben sind u. a.:
Voraussichtliche Arbeitszeiten:
Stelle 1: Montag bis Donnerstag: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
Stelle 2 (Wechselschichtstelle): Montag bis Donnerstag: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr und 16:00 Uhr – 20:00 Uhr
Die Aufteilung der vorgesehenen Arbeitszeit kann bei dienstlichen Erfordernissen in Absprache auch wechseln. Es wird daher eine gewisse Flexibilität erwartet.
Sie sollen sich zudem durch eine hohe Einsatzbereitschaft, eine ausgeprägte Teamfähigkeit und eine Serviceorientierung auszeichnen. Für den Kontakt mit den Gästen sind gute deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Wünschenswert ist eine Berufserfahrung in der beschriebenen Tätigkeit in einer Großraumküche.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei ihren Beschäftigten ist der DHPol wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Die DHPol bemüht sich außerdem um die Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen im Sinne des SGB IX.
Weitere fachliche Informationen erteilen Ihnen Frau Tabbert, Tel.: 02501 806-663 oder Herr Mühlmann, Tel.: 02501 806-662.
Interessierte richten Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen unter Angabe des Aktenzeichens – HV V - Küche - bis zum 02.02.2025 vorzugsweise per E-Mail an bewerbungen@dhpol.de
oder an die
Deutsche Hochschule der Polizei
Dezernat HV III - Personal, Drittmittel -
Zum Roten Berge 18-24
48165 Münster
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können. Mit der Eingabe der Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen/Bewerber mit der Einsicht in die Personalakte (sofern vorhanden) einverstanden. Mit Abgabe der Bewerbungen stimmen die Bewerberinnen und Bewerber der Speicherung der erforderlichen Daten für die Dauer und den Umfang des Auswahlverfahrens gemäß der Datenschutzverordnung DSGVO zu.
Die entsprechenden Dokumente finden Sie unter Dokumente und auf unserer Homepage (https://www.dhpol.de/die_hochschule/aktuelles/karriere.php).