Bei der zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen gehörenden
Vertretung des Landes
Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich „Inneres“ die Funktion der Leitung Fachpolitik (w/m/d) im Wege der Rotation (Abordnungsstelle) zu besetzen. Die Tätigkeit in der Landesvertretung ist auf 2 Jahre befristet, eine einmalige Verlängerung der Abordnung auf bis zu insgesamt 5 Jahre ist bei Bewährung in der Tätigkeit möglich. Anschließend erfolgt eine unbefristete Weiterverwendung im Ministerium des Innern des Landes NRW.
Die Landesvertretung beim Bund in Berlin gehört zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen. Über die Landesvertretung wirkt Nordrhein-Westfalen an der Gesetzgebung auf Bundesebene mit. Sie vertritt darüber hinaus Interessen des Landes gegenüber den Verfassungsorganen des Bundes (insbes. Bundesrat, Deutscher Bundestag und Bundesregierung) sowie gegenüber den in der Bundeshauptstadt ansässigen Entscheidungsträgern und leistet damit wesentliche Beiträge zur Außendarstellung des Landes und der Regierungskommunikation.
Das Referat LV-B 1 ist im Kern für die Mitwirkung des Landes an der Bundesgesetzgebung im Bundesrat verantwortlich. Unter Einbeziehung der fachlich zuständigen Landesministerien können die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats in Vertretung der Landesregierung in den Ausschüssen des Bundesrats abstimmen und bereiten damit das Stimmverhalten in der Länderkammer vor.
Die Schwerpunkte des Aufgabengebietes umfassen insbesondere:
Weitere Informationen zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten können Sie unter „Infos zum Arbeitgeber“ finden.
Was bringen Sie mit?
Folgende fachliche Anforderungen und übergreifende Kompetenzen müssen Sie erfüllen:
wünschenswert sind:
Weiterhin sind die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative und Engagement auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Voraussetzung.
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die Bereitschaft zum Umzug nach Berlin bzw. zur Zweitwohnsitznahme in Berlin unter Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes erwartet. Welche der beiden Möglichkeiten in Frage kommt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Die Entscheidung und die daraus resultierende Entschädigung richten sich nach dem Landesumzugskostengesetz Nordrhein-Westfalen bzw. der Trennungsentschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Was wir bieten:
Hier noch einige rechtliche Rahmenbedingungen und Hinweise
Die ausgeschriebene Position ermöglicht eine Besoldung von A 13 bis A 15 LBesO A NRW. Eine Beförderungsentscheidung ist mit der Auswahlentscheidung nicht verbunden.
Alternativ erfolgt eine Einstellung als Regierungsbeschäftigte/r. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TV-L.
Mit einem dreijährigen Einsatz in der Landesvertretung werden alle Verwendungsanforderungen des § 29 LVO NRW für die Übernahme einer Führungsaufgabe erfüllt.
In der Staatskanzlei werden Stellenbesetzungen grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit einem nicht beeinflussbaren Termindruck und wellenförmigen Beratungszyklen der Verfassungsorgane unterliegt sowie regelmäßig Dienst zu ungünstigen Zeiten (Abendveranstaltung) mit sich bringt.
Auch eine Besetzung im Rahmen eines Jobsharing Modells ist möglich.
Unsere Leitlinien im Auswahlverfahren
Leistung, Befähigung und fachliche Eignung sind ausschlaggebend für die Besetzung.
Als Staatskanzlei ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Gleichstellung von Frau und Mann voranzubringen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen - und diesen gleichgestellte behinderte Menschen - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Volljuristen/innen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 14 müssen vor der Versetzung bzw. Einstellung in den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern NRW zusätzlich das sogenannte „Hildener Verfahren“, ein eintägiges Assessment-Center, erfolgreich durchlaufen.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich einer späteren Entscheidung darüber, ob die Stelle im Rahmen eines Umsetzungs- oder Versetzungsverfahrens oder im Rahmen einer Neueinstellung oder Förderung besetzt wird.
Wie können Sie sich bewerben?
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens „21-01.26.00.01 - LVBund“ per E-Mail an das Personalreferat des Ministeriums des Innern NRW:
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Bewerbungen per E-Mail geben Sie bitte das Stichwort „LV Bund“ sowie Ihren Vor- und Zunamen im Betreff an. Die Unterlagen sind in einem Dokument zusammenzufassen und ausschließlich im Pdf-Format zu übersenden.
Bei Übersendung auf dem Postweg (Ministerium des Innern NRW, Referat 21 - z.Hd. Herrn Bammann, 40190 Düsseldorf): Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Bitte verwenden Sie auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!