Beim Polizeipräsidium Duisburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle in der Direktion Zentrale Aufgaben – Polizeiärztlicher Dienst - als
Medizinische Fachangestellte/ Medizinischer Fachangestellter (w,m,d)
zu besetzen.
Das Polizeipräsidium Duisburg hält die öffentliche Sicherheit für ca. 500.000 Bürgerinnen und Bürger in der kreisfreien Stadt Duisburg und auf den Wasserstraßen Nordrhein-Westfalens aufrecht. Weitere Informationen über das Polizeipräsidium Duisburg erhalten Sie auf der Internetpräsenz (https://duisburg.polizei.nrw/).
Die zu besetzende Funktion beinhaltet die berufstypischen Aufgabenbereiche, u.a.:
In regelmäßigen Abständen und zu bestimmten Ereignissen muss die Bereitschaft bestehen, den Polizeiarzt auch zu Untersuchungen in andere Polizeibehörden zu begleiten.
Folgende Anforderungen werden an die Bewerberinnen und Bewerber gestellt:
Weiterhin wünschenswert:
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt unter Einhaltung der tarifrechtlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 6 der Entgeltordnung zum TV-L. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen als Ansprechpartner Herr Schmitz (Tel: 0203/280-1216) und Frau Aslan (Tel.: 0203/280-1217) zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte per Email oder postalisch bis zum 21.05.2024 an das
Polizeipräsidium Duisburg
Sachgebiet ZA 21
Düsseldorfer Str. 161-163
47053 Duisburg
Emailadresse: ZA21.Duisburg@polizei.nrw.de
Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden. Sobald Ihre Daten nicht mehr erforderlich sind, werden sie umgehend gelöscht.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und im Anschluss an das Verfahren vernichtet. Ich bitte daher, auf die Übersendung von Bewerbungs- und Präsentationsmappen zu verzichten. Die Übersendung Ihrer Bewerbung in Kopie ist vollkommen ausreichend.
Die Stelle ist bei Arbeitsplatzteilung und Beachtung der Besonderheiten hinsichtlich der Arbeitsverrichtung grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Maßgeblich für einen fristgerechten Eingang Ihrer Bewerbung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Unterlagen in meinem Hause.