Mitarbeit (m/w/d) in der Geschäftsstelle im Finanzamt Lüdinghausen

Lüdinghausen
Land Nordrhein-Westfalen

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Informationen zum Job

Im Finanzamt Lüdinghausen ist zum 01.10.2024 eine unbefristete Stelle im mitarbeitenden Bereich (m/w/d) in der Geschäftsstelle zu besetzen.

Die Aufgaben der Geschäftsstellen in den Finanzämtern sind vielschichtig und liegen in den Bereichen Personal- und Hausverwaltung, Organisation der Dienststelle sowie Bewirtschaftung der Haushaltsmittel.

 

Die ausgeschriebene Stelle umfasst folgende, aber nicht abschließende Aufgaben:

  • Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Beamten und Regierungsbeschäftigten
  • elektronische Poststelle: Überwachung und Weiterleitung in den Geschäftsgang von per E-Mail eingehenden Verfügungen und Schriftverkehr
  • Zuarbeiten für die Geschäftsstellenleitung und deren Vertretung
  • Verwalten von Dauerterminen
  • Führung der Personalakten der Beamten und Regierungsbeschäftigten
  • Erstellen von Übersichten (WORD-/EXCEL-Tabellen) und Pflege diverser Listen
  • Besprechungsvorbereitungen (Raumbelegungsbuchungen/Verlegungen u.v.m.) verschiedener Art
  • Bearbeitung von Dienstreiseanträgen sowie Abrechnung der Reisekosten
  • Dienstwagenverwaltung
  • Organisation und Dokumentation zur Arbeitssicherheit (Arbeitsschutz, Unfall- und Brandschutz, Erste Hilfe)
  • Organisation der Gesundheitsvorsorge
  • Verwaltung von Fortbildungsterminen
  • Begleitung des Bewerber- und Praktikanten-Auswahlverfahrens
  • Sonstige Tätigkeiten nach Zuweisung

Die vorgenannten Aufgaben können der eigenen Zuständigkeit unterliegen oder vertretungsweise zu übernehmen sein. Eine veränderte Aufgabenzuweisung innerhalb der Geschäftsstelle ist jederzeit möglich.

 

An die Bewerber/Bewerberinnen werden folgende Anforderungen gestellt:

  • abgeschlossene Berufsausbildung als
    • Hotelkaufleute
    • Kaufleute für Büromanagement
    • Industriekaufleute
    • kaufmännische Assistenten/Wirtschaftsassistenten
    • Verwaltungsfachangestellte
    • Reiseverkehrskaufleute
  •  einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in dem erlernten Beruf
  • von Vorteil sind Erfahrungen im allgemeinen Büro- und Assistenzbereich
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, wünschenswert sind Erfahrungen im Umgang mit Personal
  • Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise
  • fachliche Veränderungsbereitschaft
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • schnelle Auffassungsgabe
  • gute Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office), insbesondere von MS Excel

 

Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine weitere Entwicklung ist bei entsprechender Aufgabenübertragung möglich.

Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. 

Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.

 

Für nähere Auskünfte steht Ihnen im Finanzamt Lüdinghausen Frau Kröber (Tel.: 02591/930-2170) zur Verfügung.

 

Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 26.05.2024 ausschließlich online über den Butten "JETZT BEWERBEN".

Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Bewerbungsanschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
  • Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
  • Arbeitszeugnisse
  • Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
  • Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen oder Gleichstellungen

 

Bei Unvollständigkeit der genannten Unterlagen, kann Ihre Bewerbung leider keine Berücksichtigung finden.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.

 

 

Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren

Dem Finanzamt Lüdinghausen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Finanzamt Lüdinghausen
Bahnhofstr. 32 in 59348 Lüdinghausen

Tel.: (02591/930 -0)
E-Mail: Service@FA-5333.fin-nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Lüdinghausen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Lüdinghausen:
c/o Finanzamt Lüdinghausen
Bahnhofstr. 32 in 59348 Lüdinghausen

E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA5333@fv.nrw.de

Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. 

Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. 

Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Kamp-Lintfort (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. 

Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. 

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. 

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. 

Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. 

  • Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO 
  • Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO 
  • Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO 
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO 
  • Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO 
  • Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO 

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Arbeitsort

Bahnhofstr. 32, 59348 Lüdinghausen

Mehr zum Job

Beschäftigungsart Festanstellung
Arbeitszeit Vollzeit, Teilzeit
Arbeitsort
Bahnhofstr. 32, 59348 Lüdinghausen