Die Bezirksregierung Köln sucht
drei weitere Mitarbeiter:innen (m/w/d)
in der IT-Werkstatt
am Standort Köln
(Entgeltgruppe 8 TV-L)
in Dezernat 14 – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – zwei Stellen unbefristet, eine Stelle mit Sachgrund gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG bis zum 31.12.2027 befristet
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: die IT-Werkstatt in Dezernat 14
Das Dezernat 14 ist für die technische Ausstattung und IT-Betrieb der gesamten Bezirksregierung Köln zuständig. Das Tätigkeitsfeld der IT-Werkstatt umfasst die Hardwarebetreuung in allen Bereichen, die Betreuung der Datenübertragungsnetze und Tätigkeiten im IT-Servicebüro. Mit Ihrer Tätigkeit versetzen Sie alle Beschäftigten des Hauses in die Lage ihre Arbeit für den Regierungsbezirk und seine Bevölkerung zu leisten.
Ihre Aufgaben:
Das Tätigkeitsfeld der IT-Werkstatt umfasst die Hardwarebetreuung in allen Bereichen, die Betreuung der Datenübertragungsnetze und Tätigkeiten im IT-Servicebüro.
Hier wirken Sie mit bei:
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
Persönlich:
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Checkliste Bewerbungsunterlagen:
Bewerben Sie sich bis zum 23.02.2025:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534144
Sie wollen noch mehr zur Stelle wissen?
Melden Sie sich einfach bei:
Kristina Drews – Dezernat 14
Nives Fischer- Personaldezernat
Hinweise
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!