Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter (m/w/d) für den Allgemeinen Vollzugsdienst zur späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes
Die Einstellung erfolgt unbefristet mit der Absicht der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Insofern muss die Bereitschaft bestehen, den zweijährigen Vorbereitungsdienst in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zu absolvieren.
Diese Herausforderungen erwarten Sie
Als Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst sorgen Sie dafür, dass Gefangene feste Regeln des Miteinanders einhalten und resozialisiert werden, d. h. nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.
Sie strukturieren ihren Tag, unterstützen beim Sport, betreuen bei der Krankenpflege, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren die Gefangenen, ihre individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu und helfen bei persönlichen Belangen.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten sorgen Sie dafür, dass die Gefangenen im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben.
Sie arbeiten regelmäßig im Schichtdienst (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) und auch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen. Dafür haben Sie auch mal unter der Woche frei und können sich auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen.
Was müssen Sie mitbringen?
Der Allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wie erfolgt der Berufseinstieg? Welche Perspektiven haben Sie?
Sie werden zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis eingestellt. Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt; nach einer Probezeit entsprechend der Entgeltgruppe 6.
Innerhalb von drei Jahren erfolgen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung. Mit Beginn der Ausbildung, nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A NRW. Diese richten sich nach der Besoldungsgruppe des späteren Eingangsamtes (hier: A7). I. d. R. erhalten die Anwärter/innen neben den Anwärterbezügen einen Anwärtersonderzuschlag, welcher zuletzt 70% des Anwärtergrundbetrages betragen hat und für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt wird.
Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis sehr wahrscheinlich. Sie erhalten dann eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7.
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.
Die Ausbildung im Detail
Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres, dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken.
An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm erhalten Sie Ihre theoretische Ausbildung (insgesamt neun Monate.) Sie erlernen u. a. die vollzugsrechtlichen Vorschriften und Regelungen, erhalten aber auch Einblicke in Kriminologie, Pädagogik oder Kommunikation und werden in Sicherungstechniken und Waffensicherung ausgebildet.
Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvieren Sie bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate). Dort lernen Sie unterschiedliche Vollzugsformen kennen, z. B. den Untersuchungshaftvollzug, den geschlossenen Erwachsenenvollzug, den offenen Vollzug, den Jugendvollzug oder den Jugendarrestvollzug.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung – und den Kontakt mit Ihnen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen an den
Leiter der
Justizvollzugsanstalt Werl
Belgische Str. 4
59457 Werl
https://www.jva-werl.nrw.de/behoerde/Stellen/index.php
https://www.justiz-karriere.nrw/ausbildung/beamter-im-allgemeinen-vollzugsdienst